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Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 für die Gemeinde Thandorf nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2025-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thandorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Thandorf zum 31. Dezember 2024 i. d. F. vom 09.04.2025 fest.
Die Bilanzsumme beträgt849.391,63 €.
Das Eigenkapital beträgt359.553,04 €.
Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen (ÜPL/APL) für das Haushaltsjahr 2024.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Thandorf für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Thandorf hat den Jahresabschluss der Gemeinde Thandorf zum 31. Dezember 2024 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Gemeinde Thandorf zu empfehlen.
Text aus PDF extrahiert