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1. Satzung zur Änderung der Gestaltungssatzung Holdorf
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2025-09-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holdorf beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Gestaltungssatzung Holdorf vom 21.11.2000.
Der Beschluss und die Satzung sind ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Holdorf hat eine Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Holdorf und eine Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Meetzen. Für den Ortsteil Holdorf soll die Satzung nun geändert werden.
Am 21.11.2000 hat die Gemeindevertretung die Gestaltungssatzung Holdorf beschlossen. Mit der Gestaltungssatzung soll verhindert werden, dass das Ortsbild beeinträchtigt wird. Die äußere Gestaltung von Neubauten soll dem Ortsbild angepasst werden. Hierzu wurden die ortstypischen Gestaltungselemente herausgearbeitet und Festlegungen zu Gestaltungsprinzipien getroffen. In der Satzung sind Bestimmungen zu Baukörper, Gebäudetyp, Dachformen, Fassaden, Fenster, Türen und Farbgebung festgelegt worden.
Auf Anregung von Anwohner des Schlossplatzes wird eine Überarbeitung der Gestaltungssatzung vorgenommen. Mit der 1. Änderung der Gestaltungssatzung Holdorf soll Veränderungen begenet werden.
Die Festsetzung zu Einfriedungen im „Bereich A“ soll gelockert werden. Die Kindertagespflege wurde nach der Sanierung mit einem Metallzaun eingefriedet. Zukünftig sollen Metallzäune im Bereich A der Gestaltungssatzung zulässig sein. Die zulässige Höhe von Einfriedugen soll auf 1,20 m erhöht werden.
Der Anblick von Mülltonnen wird als störend für das Ortsbild empfunden. Deshalb soll eine Regelung für die Gestaltung von Stellplätzen für Müllbehälter in die Satzung aufgenummen werden.
Text aus PDF extrahiert