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Beschluss zur Unterstützung des Projektes „Herberge für Wandernde " von Andrea Keil, Seeweg 4 in Dechow

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2025-09-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Beschluss: Die Gemeinde Dechow beschließt die Unterstützung des „Herberge für Wandernde " von Andrea Keil. Dies unter der Voraussetzung, dass eine LEADER-Förderung gewährt wird. Die Kosten sind in den Haushaltsplan 2026 aufzunehmen. Sachverhalt: Das geplante Projekt „„Herberge für Wandernde " von Andrea Keil soll den nachhaltigen Tourismus und die regionale Wertschöpfung in der Gemeinde Dechow fördern. Es geht um ein Bauvorhaben. Die Projektidee: Andrea Keil und Ihr Mann möchten in ihrem Bauernhaus von 1922 die bestehenden Zimmer, die sie versuchsweise an Wandernde vermietet haben, um ein eigenes Badezimmer, Küchenzeile und Zugang mit Außentreppe erweitern, damit sie nicht mehr ihre privaten Räume (Bad, Küche, Flur) zur Verfügung stellen müssen. Für diese 3 genannten Aus- und Umbaumaßnahmen soll auch das Geld verwendet werden, Kooperationspartner sind nicht beteiligt. Das Projekt würde sich in unsere jetzige energetische Sanierung des alten Hauses eingliedern, das wir in diesem Jahr auf Wärmepumpe und PV umgestellt und komplett isoliert haben. Die weiteren Umbauten sollen energetisch und ästhetisch entsprechend eingebunden werden, es soll eine ansprechende, niederschwellige Herberge für Wandernde entstehen, wobei der Stil des Werderhauses beibehalten bleiben soll. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. 53.790 €. Das Projekt wurde in diesem Jahr als LEADER-Vorhaben mit geplanter Umsetzung im Jahr 2026 eingereicht. Die Bewertung durch die LAG findet im Oktober 2025 statt. Für das Vorhaben wird eine Förderung nach der LEADER-Richtlinie M-V beantragt. Sollte die Bereitstellung der erforderlichen nationalen Kofinanzierung durch Landesmittel nicht vollständig möglich sein, wurde die Gemeinde gebeten, diese zu übernehmen. Wichtig ist, dass die Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln erfolgen muss. Erläuterung der Finanzierung: Gesamtsumme: 53.790 € Förderquote 65 % netto: 29.381,09 € (Fördersumme zu 80 % LEADER (23.504,87 €) und 20 % nat. Kofinanzierung (5.876,22 €, übernimmt die Gemeinde) Eigenanteil (ohne nat. Kofi): 24.408,91 €

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