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Beschluss zu Anpassung der Nutzungsrichtlinie für das Dorfgemeinschaftshaus Groß Molzahn zum 01.01.2025- Berechnung der Umsatzsteuer § 2b

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2025-10-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Groß Molzahn beschließt die vorliegende Nutzungsrichtlinie für das Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus zum 01.01.2026 in vorliegender Fassung. Sachverhalt: Planmäßig sollte die Umsatzsteuer nach § 2b Umsatzsteuergesetz für Bund, Land und Kommunen zum 01.01.2023 eingeführt werden. Da die Nutzungsrichtlinie entsprechend angepasst wurde, muss diese nun wieder dahingehend korrigiert werden, da die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben worden ist. So ist der Passus zu aktualisieren, indem bei den Nutzungsentgelten folgendes steht: „Mit Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird diese zusätzlich berechnet.“ Auch sollte das Nutzungsentgelt für Einwohner aktualisiert werden, sodass bis zur Einführung dieser gesetzlichen Umsatzsteuer der „alte Entgeltsatz“ in Höhe von 80,00€ berechnet wird und erst mit Einführung der Umsatzsteuer 90,00€/ Einwohner gilt (Beschluss 0356/05BA/2022). In der Vergangenheit gab es dazu einige Unstimmigkeiten. Ein weiterer Vorschlag/ eine Ergänzung ist, dass alle ortsansässigen Vereine/ Vereinsgruppen und Schulklassen, in denen Groß Molzahner Kinder gehen, das Dorfgemeinschaftshaus für Klassenveranstaltungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnte. Nun wurde mit Hilfe der stellvertretenden Bürgermeisterin die Nutzungsrichtlinie ausgearbeitet, die dieser Beschlussvorlage als Entwurf beiliegt. Diese soll jedoch erst ab 01.01.2026 in Kraft treten. Hinweis! Seit 2024 wurde den Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses auf den Rechnungen mitgeteilt, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.

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