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Grundsatzbeschluss zur Unterhaltung gemeindeeigener Rund- und Verbindungswege und zur Ausschreibung von Unterhaltungspflegeleistungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2025-11-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dechow beschließt, die Unterhaltung der gemeindeeigenen Rund- und Verbindungswege, die nicht durch den Amtshof Rehna betreut werden, künftig an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Der Auftrag umfasst insbesondere die regelmäßigen Mäh -und Pflege-Arbeiten und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Wege.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der entsprechenden Pflegeleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dechow verfügt über ein weit verzweigtes Netz an gemeindeeigenen Rund- und Verbindungswegen. Diese Wege sind von großer Bedeutung für die örtliche Infrastruktur, da sie den Zugang zu Grundstücken, Ortsteilen und Erholungsbereichen gewährleisten und damit wesentlich zur Mobilität und Attraktivität des Gemeindegebiets beitragen. Jeder einzelne Weg – unabhängig von seiner Länge oder Breite – erfüllt eine wichtige Funktion im Gesamtsystem der gemeindlichen Erschließung und Nutzung.
Mit dem Eigentum und der Unterhaltung dieser Wege ist die Gemeinde als Baulastträger verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere regelmäßige Kontrollen, die Pflege des Bewuchses, das Freihalten der Wegflächen sowie die Beseitigung möglicher Gefahrenstellen. Diese Aufgaben verursachen erhebliche laufende Unterhaltungsaufwendungen und erfordern einen hohen organisatorischen Einsatz.
Ein Teil der Rund- und Verbindungswege wird durch den Amtshof des Amtes Rehna betreut. Für die übrigen Wege, die nicht durch den Amtshof bewirtschaftet werden, liegt die Verantwortung vollständig bei der Gemeinde Dechow. Um die dauerhafte Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit dieser Wege sicherzustellen, soll die Unterhaltung künftig durch einen externen Dienstleister erfolgen. Dieser soll insbesondere die regelmäßigen Mäh -und Pflege-Arbeiten übernehmen, damit die Wege weiterhin uneingeschränkt begeh- und befahrbar bleiben.
Zur Umsetzung ist die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens erforderlich, um eine wirtschaftliche, transparente und rechtssichere Vergabe der Leistungen zu gewährleisten.
Text aus PDF extrahiert