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Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung der Vergabeverfahren zur Maßnahme "Neubau einer Kita" in der Gemeinde Carlow
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-02-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Carlow beschließt die Umsetzung der Maßnahme "Neubau einer Kita" in Carlow.
Das Amt Rehna wird beauftragt, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Die Zuschlagserteilung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und erfolgt daher durch den Bürgermeister der Gemeinde Carlow sowie einen seiner Stellvertreter.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des § 22 Abs.4a S.1 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren.
Durch die Hauptsatzung in der gültigen Fassung, ist die Zuständigkeit für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren wie folgt übertragen:
à Gemeindevertretung ab 25.000,01 Euro netto.
Der Gemeinde Carlow liegt die mündliche Fördermittelzusage des Landkreises NWM sowie die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Neubau der Kita vor. Somit kann nun mit der Realisierung des Bauvorhabens begonnen werden.
Die Kostenschätzung der Maßnahme beläuft sich auf ca. 4.648.155 Euro netto (5.531.305 Euro brutto).
Für die verschiedenen zu vergebenen Gewerke liegen zudem einzelne Kostenschätzungen vor, die bei der jeweiligen Vergabe Berücksichtigung finden.
Information
Bei einer 20 prozentigen Abweichung des vermeintlich wirtschaftlichsten Angebotes zur Kostenschätzung, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.
§10 VgMinArbV M-V gilt entsprechend.
Text aus PDF extrahiert