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Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Maßnahme "Errichtung Löschwasserversorgung in Holdorf, Standort Hinterstraße"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-03-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung von Holdorf beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Errichtung Löschwasserversorgung in Holdorf, Standort Hinterstraße“ i.H.v. von ca. 110.000,- € brutto.
Das Amt Rehna wird beauftragt, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Die Zuschlagserteilung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und erfolgt daher durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Holdorf sowie einen ihrer Stellvertreter.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des § 22 Abs.4a S.1 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren.
Durch die Hauptsatzung in der gültigen Fassung, ist die Zuständigkeit für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren wie folgt übertragen: -> Gemeindevertretung ab 25.000,01 Euro netto.
Die Gemeinde Holdorf plant die Umsetzung der Maßnahme „Errichtung Löschwasserversorgung in Holdorf, Standort Hinterstraße“.
In der Gemeinde Holdorf OT Holdorf ist die Löschwasserversorgung nicht gesichert. Die Verpflichtung der Gemeinden erstreckt sich im Allgemeinen auf das ortsübliche Brandrisiko, den sogenannten Grundschutz.
Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann grundsätzlich das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) als technische Regel herangezogen werden. Die sich daraus ergebende erforderliche Löschwassermenge muss in einem Umkreis (Radius) von maximal 300 Metern vom jeweiligen Objekt entnommen werden können. Unüberwindbare Hindernisse wie z.B. Autobahnen, Bahnlinien, usw. sind dabei zu berücksichtigen. Die Mindestzeit für die Entnahme beträgt 2 Stunden.
Der in der Ortsmitte befindliche Teich ist für das geplante Baugebiet "Hinterstraße" nicht ausreichend. Weitere offene (geeignete) Gewässer oder ein großes wasserführendes Löschfahrzeug sind nicht in der unmittelbaren Nähe vorhanden, sodass im Brandfall nicht ausreichend Löschwasser zur Verfügung steht. Auch die zentrale Wasserversorgung (Träger Zweckverband Radegast) kann netzseitig kein ausreichendes Löschwasser zur Verfügung stellen. Laut Auskunft des Wasserversorgers kann max. für den Erstangriff Wasser dargeboten werden; für die eigentliche Brandbekämpfung sind die Nennweiten der TW-Leitungen nicht ausreichend. Die Planung sieht vor, Löschwasser von 48 cbm/h über > 2 bis 3 Stunden zu stellen. 2020 sind hierzu bereits Bohrungen für einen LW-Brunnen in Holdorf erfolgt und aufgrund der geologischen Beschaffenheit gescheitert. Als Alternative empfiehlt sich daher die Errichtung einer Löschwasserzisterne mit einem Volumen von 100 m³ an der "Hinterstraße". Mittels dieser neuen LW-Zisterne könnte die LW-Versorgung in Holdorf zzgl. der errichteten Zisterne in der Lindenstraße größtenteils sichergestellt werden. Ohne die Sicherstellung des Löschwasserbedarfs ist die künftige Entwicklung des Ortsteils und der Gemeinde gehemmt, da künftig keine Baugenehmigungen aufgrund mangelnder respektive fehlender Löschwasserversorgung mehr erteilt werden können. Aus v. g. Gründen muss die Gemeinde Holdorf zeitnah eine LW-Zisterne für den Ortsteil Holdorf in der Hinterstraße aufstellen lassen.
Die Kostenschätzung der Maßnahme beläuft sich auf ca. 92.500,- € netto.
Hinweis: Über das Land M-V können bis zum 31.08.2026 ILERL Fördermittel für die Errichtung von Löschwassersystemen mit einer Fördermittelquote von 60 % (Rubikon orange oder rot), max. 50.000,- € beantragt werden, sodass sich die Vorhabendurchführung auf 2027 verschieben würde - unabhängig einer Fördermittelzusage.
Variante A: Durchführung der Maßnahme in 2026 ohne Fördermittel zu beantragen
Variante B: Fördermittel beantragen, Durchführung der Maßnahme in 2027 - keine Garantie auf Fördermittelzusage
Text aus PDF extrahiert