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Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Holdorf für die Haushaltsjahre 2026/2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-03-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holdorf beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 aufgestellt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für 2026 und für 2027 nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 200.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Haushaltsjahr 2027 auf 600.000 Euro festgesetzt.
Die Hebesätze werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 festgesetzt auf:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 363 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 417 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 381 v.H.
Text aus PDF extrahiert