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Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Maßnahme "Neubau Feuerwehrgarage Utecht" in der Gemeinde Utecht
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-03-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgarage Utecht“.
Das Amt Rehna wird beauftragt, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Die Zuschlagserteilung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und erfolgt daher durch den Bürgermeister der Gemeinde Utecht sowie einen seiner Stellvertreter.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des § 22 Abs.4a S.1 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung Utecht über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren.
Durch die Hauptsatzung in der gültigen Fassung, ist die Zuständigkeit für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren wie folgt übertragen:
Gemeindevertretung ab 25.000,01 Euro netto.
Die Gemeinde Utecht plant die Umsetzung der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgarage in Utecht“.
Es wird empfohlen, das Vergabeverfahren für den Neubau der Feuerwehrgarage in Utecht durch das Amt Rehna einzuleiten und durchzuführen.
Die Kostenschätzung der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgarage Utecht“ beläuft sich auf ca. 101.000€ netto.
Information
Bei einer 20 prozentigen Abweichung des vermeintlich wirtschaftlichsten Angebotes zur Kostenschätzung, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.
§10 VgMinArbV M-V gilt entsprechend.
Text aus PDF extrahiert