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Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Maßnahme "Errichtung Löschwasserversorgung in Schaddingsdorf" in der Gemeinde Königsfeld

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2026-03-19
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung von Königsfeld beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Errichtung Löschwasserversorgung in Schaddingsdorf“ i.H.v. von ca. 60.000,- € brutto. Das Amt Rehna wird beauftragt, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen. Die Zuschlagserteilung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und erfolgt daher durch den Bürgermeister der Gemeinde Königsfeld sowie einen seiner Stellvertreter. Sachverhalt: Auf Grundlage des § 22 Abs.4a S.1 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Durch die Hauptsatzung in der gültigen Fassung, ist die Zuständigkeit für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren wie folgt übertragen: -> Gemeindevertretung ab 25.000,01 Euro netto. Die Gemeinde Königsfeld plant die Umsetzung der Maßnahme „Errichtung Löschwasserversorgung in Schaddingsdorf“. Die ausreichende Löschwasserversorgung (Grundschutz) in Schaddingsdorf ist derzeit nicht gesichert. In Schaddingsdorf existieren zwei Hydranten auf einer DN100 AZ Trinkwasserleitung. Der für das Trinkwassernetz zuständige Versorger weist in diesem Zusammenhang jedoch explizit darauf hin, dass eine Entnahme nur im Einsatzfall und nur für die Erstbrandbekämpfung zulässig ist. Auf Durchflussmenge und Leitungsdruck gibt es keine Gewähr. Im günstigsten Fall wären aus dieser Trinkwasserleitung maximal 500 l/min Wasser zu erwarten. Um eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen, wurde in 2018 ein Tiefenbrunnen mit einer Förderleistung von 800 l/min abgeteuft. Mittlerweile fördert dieser Vertikalbrunnen aber nahezu kein Wasser aus dem Grundwasserleiter mehr. Die Gründe lassen sich auf veränderte hydrologischen Bedingungen des Standortes zurückführen. Lt. Informationen des beauftragten Bohrunternehmens Hoorter Brunnenbau GmbH wurde bereits bei der Abteufung eine problematische Heterogenität aufgrund des stark variierenden Gefälles des Grundwasserspiegels festgestellt. Es kann vorkommen, dass sich die Parameter der Geometrie wie Ausdehnung und Mächtigkeit der wasserführenden Gesteine, Merkmale ihrer Beschaffenheit wie Porosität und hydraulische Durchlässigkeit im Laufe der Zeit ändern. Sollte die Wasserförderung für Löschwasserzwecke auch in Zukunft aus dem Grundwasserleiter mithilfe eines Tiefenbrunnens erfolgen, müsste ein neuer Brunnen abgeteuft werden. Hierfür müsste der Untergrund für einen geeigneten Standort geophysikalisch erneut erkundet werden. Die Erkenntnisse aus der letzten Abteufung sowie die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre sprechen aus finanzieller Sicht jedoch gegen dieses Vorhaben. Um die Löschwasserversorgung für diesen Ortsteil verlässlich zu sichern, wird der Gemeinde Königsfeld die Errichtung einer sog. faltbaren oberirdischen Löschwasserzisterne empfohlen. Ein Beispiel dieser Zisterne ist in der Anlage 1 dargestellt. Mit diesem System konnte bereits in der Gemeinde Carlow die Löschwasserversorgung für den Ortsteil Neschow sichergestellt werden. Verglichen mit anderen Maßnahmen, stellt sich dieses System als wirtschaftlich günstig dar. In Abstimmung mit dem Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Königsfeld wurden mehrere Standorte hierfür besprochen. Aus einsatztaktischen Gründen stellt sich der Standort für diese technische Anlage auf dem Flurstück 36/8, Flur 1, Gemarkung Schaddingsdorf allerdings als alternativlos dar. Eigentümer dieser Liegenschaft ist die Gemeinde Königsfeld. In der Anlage 2 ist der Platzbedarf hierfür skizziert. Da sich diese Maßnahme im Geltungsbereich des Biosphärenreservates Schaalsee befindet und eine Hecke hierfür teilweise zurückgenommen werden muss, hat eine Kompensation zu erfolgen. Grundsätzlich wäre diese Maßnahme nach Aussage des Biosphärenreservatsamtes vom 04.02.2026 möglich. Um das Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen, macht sich hier die Errichtung eines Sichtbarriere erforderlich. Diese könnte mithilfe einer umlaufenden Hecke z.B. aus Schlehe (Prunus spinosa), Holunder (Sambucus nigra), Schneeball (Vibumum opulus) und Weißdorn (Carataegus laevigata) dargestellt werden. Diese Maßnahme stellt sich aufgrund der aktuellen Situation als besonders dringlich dar. Die Kostenschätzung der Maßnahme beläuft sich auf ca. 50.500,- € netto. Hinweis: Über das Land M-V können bis zum 31.08.2026 ILERL Fördermittel für die Errichtung von Löschwassersystemen mit einer Fördermittelquote von 65 %, max. 50.000,- € beantragt werden, sodass sich die Vorhabendurchführung auf 2027 verschieben würde - unabhängig einer Fördermittelzusage. Variante A: Durchführung der Maßnahme in 2026 ohne Fördermittel zu beantragen Variante B: Fördermittel beantragen, Durchführung der Maßnahme in 2027 - keine Garantie auf Fördermittelzusage

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