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2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Königsfeld als Rechtsnachfolger der Gemeinde Bülow - Vorentwurf

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2026-03-19
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Königsfeld beschließt: Der Vorentwurf der 2. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Königsfeld als Rechtsnachfolger der Gemeinde Bülow wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2026 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Sachverhalt: Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern (§ 4 Abs. 1 BauGB). Entsprechend soll der vorliegende Vorentwurf mit Stand Februar 2026 zur frühzeitigen Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt werden.

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