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Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Rehna für das Haushaltsjahr 2026 (Beschluss vom 11.12.2025)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-03-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Rehna beschließt, den Hebesatz der Gewerbesteuer für das Jahr 2026
von bisher 350 v.H. auf nunmeher 395 v. H. neu festzusetzen.
Sachverhalt:
Die Stadt Rehna hat den Haushalt 2026 zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eingereicht. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat eine Anhörung geschickt und fordert die Stadt auf, auf Grund der kritischen Haushaltslage unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind.
Es wurde ausgewiesen, dass die Stadt Rehna ein Verbesserungspotenzial i.H.v. 119.895 EUR aufweist. Dieses Verbesserungspotenzial ergibt sich rechnerisch durch den Einnahmeverzicht bei den Realsteuern.
Der Finanzausschuss der Stadt Rehna hat auf seiner Sitzung am 02.03.2026 beschlossen, der Stadtvertretung die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 350 v. H. auf nunmehr 395 v.H. zu empfehlen, um das Einnahmedefizit im Haushalt 2026 der Stadt Rehna zu kompensieren.
Text aus PDF extrahiert