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Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung der Vergabeverfahren zur Maßnahme Sanierung Schule Rehna

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2026-03-16
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Beschlussvorschlag: Der Schulverband Rehna beschließt die Umsetzung der Maßnahme Sanierung der Regionalen Schule Rehna. Das Amt Rehna wird beauftragt, die entsprechenden Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen. Die Zuschlagserteilung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und erfolgt daher durch den Schulverbandsvorsteher sowie einen seiner Stellvertreter. Sachverhalt: Auf Grundlage des §157 Abs. 2 S.3 i.V.m. § 22 Abs.4a S.1 Kommunalverfassung M-V entscheidet der Schulverband über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Durch die Satzung des Schulverbands Rehna in der gültigen Fassung, ist die Zuständigkeit für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren wie folgt übertragen: > Schulverband ab 10.000,01 Euro netto. Der Schulverband Rehna hat am 24.01.2023 den Beschluss über die energetische Sanierung der Regionalen Schule in Rehna gefasst. Nachdem nun eine mündliche Fördermittelzusage des Landkreises NWM sowie die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns vorliegt, kann mit der Realisierung des Bauvorhabens begonnen werden. Die Kostenschätzung der gesamten Maßnahme über alle Gewerke und Planungen beläuft sich auf ca. 4.448.698 Euro netto (5.293.951 Euro brutto). Für die verschiedenen zu vergebenen Gewerke liegen zudem einzelne Kostenschätzungen vor, die bei der jeweiligen Vergabe Berücksichtigung finden. Information Bei einer 20 prozentigen Abweichung des vermeintlich wirtschaftlichsten Angebotes zur jeweiligen Kostenschätzung, ist das Vergabeverfahren aufzuheben. §10 VgMinArbV M-V gilt entsprechend.

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