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Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Ersatzbeschaffung eines ELW 1 der Freiwilligen Feuerwehr Schlagsdorf
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-03-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schlagsdorf beschließt die Umsetzung der Maßnahme zur Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Freiwillige Feuerwehr Schlagsdorf. Durch diese Maßnahme wird der alte Mannschaftstransportwagen der Freiwilligen Feuerwehr ersetzt. Gleichzeitig wird beschlossen, dass der alte Einsatzleitwagen zu einem Mannschaftstransportwagen abgerüstet wird.
Das Amt Rehna wird beauftragt, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Die Zuschlagserteilung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und erfolgt daher durch den Bürgermeister der Gemeinde Schlagsdorf sowie einen seiner Stellvertreter.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des § 22 Abs.4a S.1 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren.
Durch die Hauptsatzung in der gültigen Fassung, ist die Zuständigkeit für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren wie folgt übertragen:
Gemeindevertretung ab 25.000,01 Euro netto.
Die Gemeinde Schlagsdorf plant die Umsetzung der Ersatzbeschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 für die Freiwillige Feuerwehr Schlagsdorf.
Ziel dieser Maßnahme ist, einen nach DIN 14507 Teil 2 ausgestatteten ELW 1 als Führungsfahrzeug für die Freiwilligen Feuerwehr Schlagsdorf lt. Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Schlagsdorf zu beschaffen. So befindet sich zwar ein Einsatzleitwagen im Bestand der Freiwilligen Feuerwehr. Nur vollständig ausgestattet als ELW 1 nach DIN 14507 Teil 2 wurde dieses Fahrzeug nicht.
Sowohl der alte Einsatzleitwagen (2008), als auch der alte Mannschaftstransportwagen (2009) sind mittlerweile in einem technisch nicht mehr einwandfreien Zustand, weswegen sich bei beiden Fahrzeugen die Planung für einen Ersatz erforderlich macht. Da sich das Fahrgestell des alten Mannschaftstransportwagens in einem deutlich schlechteren Zustand befindet, als der des alten Einsatzleitwagens, ist als erstes der Mannschaftstransportwagen zu ersetzen. Aus einsatztaktischen Gründen macht sich der Ersatz des alten Mannschaftstransportwagens in Form eines vollständig nach DIN 14507 Teil 2 ausgestatteten ELW 1 erforderlich. Somit kann die Einsatzbereitschaft für dieses wichtige Führungsmittel für einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden.
Der alte Einsatzleitwagen wird nach Abschluss dieser Maßnahme zum Mannschaftstransportwagen abgerüstet und bis zur technischen Verschleißgrenze weiter genutzt.
Die Kostenschätzung dieser Maßnahme beläuft sich auf ca. 63.000,00 Euro netto.
Die Kosten für diese Investition sind im Haushalt für das Jahr 2026 eingestellt (Investitions-Nr. 13/I0065).
Um die Kosten für diese Maßnahme zu verringern, soll ein junges gebrauchtes Fahrgestell ausgeschrieben werden. Die Vergabe soll zudem Losweise in zwei Losen (geeignetes Fahrgestell als Los Nr. 1 und Aufbau als ELW 1 nach DIN 14507 Teil 2 als Los Nr. 2).
Information
Bei einer 20 prozentigen Abweichung des vermeintlich wirtschaftlichsten Angebotes zur Kostenschätzung, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.
§10 VgMinArbV M-V gilt entsprechend.
Text aus PDF extrahiert