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Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Schlagsdorf und Groß Molzahn zur Umgemeindung des Flurstückes 52, Flur 4, der Gemarkung Schlagbrügge in die Gemeinde Groß Molzahn

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2026-03-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Schlagsdorf beschließt die Aufnahme von Vertragsverhandlungen zum Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages mit der Gemeinde Groß Molzahn. Ein entsprechender Gebietsänderungsvertrag soll erarbeitet werden. Sachverhalt: Nach § 11 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuell geltenden Fassung können Gemeinden aus Gründen des öffentlichen Wohls in ihren Grenzen geändert werden. Dies kann nach § 11 Abs. 2 KV M-V durch Vertrag der beteiligten Gemeinden vorgenommen werden. Das Flurstück 52 der Flur 4, Gemarkung Schlagbrügge, befindet sich in Privateigentum. Dieses Grundstück (derzeit Grundstücksfläche der Gemeinde Schlagsdorf), soll nunmehr in die Gemeindefläche Groß Molzahn eingemeindet werden. Durch die Eingemeindung des Grundstücks soll insbesondere eine zukünftige Bebauung des Grundstücks sowie die bauplanerische Zulässigkeit nach dem z.Zt. gültigen Baugesetzbuch ermöglicht werden. Hierzu erfolgten bereits Vorgespräche mit den betroffenen Gemeinden und dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Nach § 12 Abs. 1 KV M-V bedarf der Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über Gebietsänderungsverträge der Mehrheit aller Gemeindevertreter. Im Zuge des Verfahrens ist weiterhin der Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde sowie Genehmigungsbehörde von Gebietsänderungsverträgen einzubinden.

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