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Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieps

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2026-04-16
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Rieps stimmt der Wahl des Kameraden Ingolf Wolter zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieps zu und beschließt dessen Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren. Sachverhalt: Am 09.01.2026 wurde auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rieps, die Wahl zum Wehrführer durchgeführt. Folgender Wahlvorschlag hat frist- und formgerecht für das Amt des Wehrführers vorgelegen: Wahlvorschlag Nr. 1: Kamerad Ingolf Wolter Der durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Rieps vorgeschlagene Kandidat, erfüllt die Voraussetzungen nach § 12 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg Vorpommern (BrSchG M-V) vollständig. Der Wahlvorschlag wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Rieps bestätigt. Das Wahlergebnis im ersten Wahldurchgang, ist von insgesamt 10 abgegebenen Stimmen – einstimmig - mit 10 Ja-Stimmen für den Wahlvorschlag Nr. 1 ausgefallen. Durch den Wahlvorstand wurde festgestellt, dass Kamerad Ingolf Wolter zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieps für die Dauer von 6 Jahren gewählt wurde. Kamerad Wolter nahm die Wahl an. Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rieps, die Zustimmung der Gemeindevertretung. Da die Funktion des Wehrführers an das statusrechtliche Amt eines Ehrenbeamten auf Zeit gebunden ist, hat durch die Gemeindevertretung auch die Ernennung für die Amtszeit von 6 Jahren zu erfolgen.

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