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Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Wedendorfersee für die Haushaltsjahre 2026/2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-05-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wedendorfersee beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 neu aufgestellt.
Die Änderungen zur Beschlussvorlage 0277/24FI/2026 wurden eingearbeitet.
Diese betrafen für das Haushaltsjahr 2026:
- Änderungen bezüglich des Neubaus des Feuewehrgerätehauses (Fördermittel und Baukosten)
- Anpassung Sonderposten, Abschreibungen, Zins- u.Tilgungsleistungen (neues Feuerwehrgerätehaus)
- Änderung Gewerbesteuereinnahmen
- Regale für den MTW (dem MTW / der Investition zugeordnet) Ansatz Unterhaltung MTW reduziert
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 835.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 1.500.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2027 auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
Die Hebesätze werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 festgesetzt auf:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 363 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 417 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 381 v.H.
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