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Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 für die Gemeinde Wedendorfersee nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Rehna
Datum2026-05-12
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wedendorfersee stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Wedendorfersee zum 31. Dezember 2025 i. d. F. vom 01.04.2026 fest. Die Bilanzsumme beträgt 4.506.424,75 €. Das Eigenkapital beträgt 1.796.095,60 €. Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen (ÜPL/APL) für das Haushaltsjahr 2025. Die Gemeindevertretung beschließt die Entnahme aus der Kapitalrücklage für das Haushaltsjahr 2025. Sachverhalt: Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Wedendorfersee für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wedendorfersee hat den Jahresabschluss der Gemeinde Wedendorfersee zum 31. Dezember 2025 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung Wedendorfersee die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 zu empfehlen.

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