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Beschluss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens zur Maßnahme in der Gemeinde Carlow „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Stover Mühlenbaches vom Röggeliner See bis zur Maurine“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2026-05-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Carlow beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Stover Mühlenbaches vom Röggeliner See bis zur Maurine“.
Das Amt Rehna wird beauftragt, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Die Zuschlagserteilung ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung und erfolgt daher durch den Bürgermeister der Gemeinde Carlow sowie einen seiner Stellvertreter.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des § 22 Abs.4a S.1 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren.
Durch die Hauptsatzung in der gültigen Fassung, ist die Zuständigkeit für die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren wie folgt übertragen: Gemeindevertretung ab 25.000,01 Euro netto.
Die Gemeinde Carlow plant die Umsetzung der Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Stover Mühlenbaches vom Röggeliner See bis zur Maurine“.
Der Wasser- und Bodenverband (WBV) Stepenitz-Maurine hat als Vorhabenträger für die Gemeinde Carlow die Maßnahme „Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Stover Mühlenbaches vom Röggeliner See bis zur Maurine“ vorbereitet. Dem Vorhaben hatte die Gemeinde mit Mail vom 23.09.2025 zugestimmt.
Aus personellen Gründen wurde zwischenzeitlich die Vorhabenträgerschaft an die Gemeinde abgegeben.
Zur Maßnahme:
Durch den naturnahen Gewässerausbau wird die ökologische Durchgängigkeit auf der Gesamtlänge des ca. 4,5 km langen Stover Mühlenbaches (WRRL- Wasserkörper STEP 2100) hergestellt und so eine Verbesserung der gewässerökologischen Parameter erreicht. Das Vorhaben liegt südwestlich der Ortslage Stove und teilweise innerhalb des Biosphärenreservates Schaalsee-Elbe. Der ehemals vorhandene Ablauf des Stover Mühlenteiches wird durch eine wiederherzustellende Verbindung zum Gewässer II. Ordnung LV 4:87 (WRRL- Wasserkörper STEP 2010) reaktiviert. Der bestehende Gewässerverlauf (LV 4:98) am Mühlenwehr (Stover Mühle) bleibt erhalten. Ein weiterer Ablauf des Mühlenteiches diente seinerzeit als Grundablass für die jährliche Karpfenbefischung im Dezember. Dieser Ablass bleibt im Straßenkörper durch einen Neubau im Zuge der Maßnahme erhalten und ist für das zeitlich eingeschränkte Ablassen des Teiches ausschließlich zu Zwecken der Unterhaltung weiterhin nutzbar.
Die geplanten Vorhaben zum Gewässerausbau beinhalten Maßnahmen, die auf einer Länge von 2,6 km im bestehenden und teilweise neu herzustellenden Grabenprofil und an Durchlässen stattfinden. Weitere Maßnahmen erfolgen am Ablauf des Röggeliner Sees. Der durch das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe im Rahmen einer genehmigten Gewässerausbaumaßnahme hergestellte bestehende Ablauf des Röggeliner Sees wird umgestaltet.
Die gewerbliche Nutzung (Mühlenbetrieb) der Stover Mühle wird durch die Umverlegung des Hauptablaufes aus dem Mühlenteich in den LV 4:87 eingestellt, ebenso die Bewirtschaftung als Karpfenteich. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gewässerlaufes von der Maurine bis zum Röggeliner See über den Stover Mühlenbach.
Die Kostenschätzung der Maßnahme beläuft sich auf ca. 2.870.716,00 € netto.
Information
Bei einer 20 prozentigen Abweichung des vermeintlich wirtschaftlichsten Angebotes zur Kostenschätzung, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.
§10 VgMinArbV M-V gilt entsprechend.
Text aus PDF extrahiert