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Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Radolfzell
Angenommen18 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Radolfzell am Bodensee |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rechnungsprüfungsamts wird zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Radolfzell wird nach § 95b Gemeindeordnung (GemO) gemäß Anlage 1 festgestellt.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2023 wurde am 31.01.2023 vom Gemeinderat beschlossen.
Der Gesetzgeber fordert einen umfangreichen Beschluss des Gemeinderats nach verbindlichem Muster über das Zahlenwerk. Der Feststellungsbeschluss ist deshalb als Anlage 1 beigefügt und findet sich nochmals im Rechenschaftsbericht abgedruckt.
Der beigefügte, endgültige Jahresabschluss 2023 (Anlage 2) wurde am 24.02.2026 aufgestellt und besteht aus:
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Vermögensrechnung / Bilanz
- Rechenschaftsbericht
- Anlagen
Der Jahresabschluss 2023 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) am 24.02.2026 zur Prüfung vorgelegt. Der Schlussbericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vom 16.06.2026 ist als Anlage 3 (nicht-öffentlich) beigefügt.
Die Ergebnisse wurden zwischen der Kämmerei und dem RPA besprochen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts kann die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen.
Text aus PDF extrahiert