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Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Radolfzell

Angenommen18 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeRadolfzell am Bodensee
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rechnungsprüfungsamts wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Radolfzell wird nach § 95b Gemeindeordnung (GemO) gemäß Anlage 1 festgestellt. Sachverhalt: Der Haushaltsplan 2023 wurde am 31.01.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Der Gesetzgeber fordert einen umfangreichen Beschluss des Gemeinderats nach verbindlichem Muster über das Zahlenwerk. Der Feststellungsbeschluss ist deshalb als Anlage 1 beigefügt und findet sich nochmals im Rechenschaftsbericht abgedruckt. Der beigefügte, endgültige Jahresabschluss 2023 (Anlage 2) wurde am 24.02.2026 aufgestellt und besteht aus: - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Vermögensrechnung / Bilanz - Rechenschaftsbericht - Anlagen Der Jahresabschluss 2023 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) am 24.02.2026 zur Prüfung vorgelegt. Der Schlussbericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vom 16.06.2026 ist als Anlage 3 (nicht-öffentlich) beigefügt. Die Ergebnisse wurden zwischen der Kämmerei und dem RPA besprochen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts kann die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen.

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