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Jahresabschluss 2025 der Med. Reha-Einrichtungen der Stadt Radolfzell, METTNAU

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRadolfzell am Bodensee
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2025 der Med. Reha-Einrichtungen METTNAU zur Kenntnis. Die von externen Prüfern bestätigten Zahlen zeigen Erträge von 30,5 Mio. Euro, Aufwendungen von 30,1 Mio. Euro und einen Jahresüberschuss von 385.715 Euro. Der Jahresüberschuss wird vorgetragen, die Betriebsleitung erhält Entlastung, und der Abschluss wird öffentlich ausgelegt.

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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Geschäftsbericht mit Lagebericht sowie von den Prüfungsberichten der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart und des Rechnungsprüfungsamtes der Stadtverwaltung Radolfzell über den Abschluss der Med. Reha-Einrichtungen der Stadt Radolfzell, METTNAU für das Wirtschaftsjahr 2025. Das wirtschaftliche Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2025 gem. § 16 Abs. 3 EigGB i. V. mit § 13 EigBVO-HGB wird wie folgt festgestellt: 1. Erfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 der Med. Reha-Einrichtungen der Stadt Radolfzell, METTNAU mit: 1.1 Summe der Erträge in Höhe von 30.518.683,41 Euro 1.2 Summe der Aufwendungen in Höhe von 30.132.968,47 Euro 1.3 einem Jahresüberschuss in Höhe von 385.714,94 Euro 2. Liquiditätsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2025 mit: 2.1 einem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.132.512,53 Euro 2.2 einem Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.404.097,50 Euro 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von (Saldo aus 2.1 und 2.2) 728.415,03 Euro 2.4 einem Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 790.792,77 Euro 2.5 einer Änderung des Finanzmittelbestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres in Höhe von -62.377,74 Euro 3. Die Bilanzsumme beträgt 31.757.119,32 Euro 4. Der Jahresüberschuss 2025 in Höhe von 385.714,94 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Der Betriebsleitung/ Geschäftsführung wird nach § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt. 6. Der Jahresabschluss wird öffentlich ausgelegt und örtlich bekannt gegeben. Sachverhalt: Der Jahresabschluss 2025 für die Med. Reha-Einrichtungen der Stadt Radolfzell, METTNAU wurde von der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart sowie dem Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung Radolfzell geprüft. Der Jahresabschluss 2025 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie den landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs METTNAU. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebs Med. Reha-Einrichtungen der Stadt Radolfzell, METTNAU schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 385.714,94 €. Die Angaben nach § 289 HGB sind vollständig und zutreffend.

Text aus PDF extrahiert