Startseite › Regensburg › Antrag

Ausbau und Erneuerung der Bajuwarenstraße sowie die Sanierung der Mischwasserkanäle, Anschlusskanäle und Schächte - Maßnahmenbeschluss -

Zurückgezogen
TypAntrag
GemeindeRegensburg
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Regensburg plant den Ausbau und die Erneuerung der Bajuwarenstraße (ca. 1,4 km) sowie die Sanierung von Mischwasserkanälen und Schächten. Die Maßnahme umfasst Fahrbahnerneuerung, verbesserte Geh- und Radwege, barrierefreie Bushaltestellen, neue Lichtsignalanlagen und Entwässerungsanpassungen. Die Gesamtkosten betragen etwa 10,3 Millionen Euro (Straße: 9,95 Mio. €, Kanal: 337.300 €). Baubeginn ist 2028, Fertigstellung 2029. Der Stadtrat beschloss die Durchführung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Extrahierter Text

Sachverhalt: 1. Straßenbau Allgemeines: Die Bajuwarenstraße stellt eine wichtige innerstädtische Hauptverkehrsstraße im südöstlichen Stadtgebiet dar. Sie verbindet den Unterislinger Weg (westliches Ende) mit der Landshuter Straße (östliches Ende) und übernimmt eine wichtige Erschließungsfunktion für die angrenzenden Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsstandorte. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn, die Anpassung der Knotenpunkte einschließlich der Lichtsignalanlagen, die Verbesserung der Geh- und Radwege, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen sowie die Anpassung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen. Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung bestehender Defizite in der Verkehrsinfrastruktur, die Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sowie die Förderung des Umweltverbundes durch ein besseres Angebot für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer. Grundlage der Planungen ist der Planungsbeschluss VO/20/16325/61 des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 03. März 2020. Vorhandener Zustand: Die Bajuwarenstraße wird täglich von rund 17.000 Fahrzeugen genutzt und weist über die gesamte Länge von rund 1,4 km erhebliche Mängel hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Radverkehrsführung sowie beim baulichen Zustand des Straßenoberbaus auf. Darüber hinaus bestehen Defizite bei der Barrierefreiheit sowie bei der Ausstattung des öffentlichen Personennahverkehrs. Der bestehende Straßenoberbau ist für die vorhandene Verkehrsbelastung nicht mehr ausreichend dimensioniert. Die Fahrbahn weist daher über weite Strecken erhebliche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern, Spurrillen und Flickstellen auf. Die Geh- und Radwege sind nicht durchgängig vorhanden und entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Verkehrssicherheit und den Nutzerkomfort. Insbesondere im östlichen Abschnitt zwischen der Von-Seeckt-Straße und der Landshuter Straße besteht derzeit keine eigenständige Radverkehrsinfrastruktur. Auch die bestehenden Bushaltestellen entsprechen hinsichtlich Barrierefreiheit, Ausstattung und Aufenthaltsqualität nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Ausbaukonzept und Querschnitt: Die Planung sieht einen bestandsorientierten Ausbau vor. Der bestehende einbahnige und zweistreifige Fahrbahnquerschnitt mit den vorhandenen Linksabbiegespuren bleibt grundsätzlich erhalten. Die durchgehenden Fahrstreifen werden mit einer Breite von jeweils 3,50 m, die Abbiegespuren mit einer Breite von 3,25 m ausgebildet. Der nördlich der Fahrbahn verlaufende Geh- und Radweg einschließlich des Grünstreifens und Baumbestands bleibt weitgehend erhalten und wird lediglich in den erforderlichen Teilbereichen angepasst. Auf der Südseite wird ein durchgehendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr geschaffen. Die Radwege werden grundsätzlich mit einer Breite von 2,50 m, die Gehwege mit einer Breite von 2,00 m hergestellt. In Bereichen mit eingeschränkten Platzverhältnissen, erfolgt die Führung als gemeinsamer Geh- und Radweg. Die bestehenden Bushaltestellen bleiben in ihrer Lage erhalten und werden an die künftige Straßenraumgestaltung angepasst. Sämtliche Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut und mit neuen Wartehäuschen ausgestattet. Die Anforderungen der „Das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH“ (SMO) hinsichtlich des Betriebsablaufs, der Ein- und Ausfahrten, sowie allgemeine ÖPNV-Belange wurden in der Planung berücksichtigt. Die vorhandenen signalisierten Knotenpunkte bleiben grundsätzlich erhalten. Im Zuge der Maßnahme werden sämtliche Lichtsignalanlagen erneuert und an die künftigen Anforderungen angepasst. Darüber hinaus werden die Knotenpunktgeometrien unter Berücksichtigung der neuen Geh- und Radwege optimiert, um die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Am Knotenpunkt Schwabenstraße wird zur Verbesserung der Verkehrsqualität und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine neue Lichtsignalanlage errichtet. Für den Knotenpunkt Behördenzentrum/ Zufahrt Kaserne wurde im Rahmen der Vorplanung die Umgestaltung zu einem Kreisverkehr untersucht. Die hierfür erforderlichen Grundstücksflächen konnten jedoch nicht erworben werden, sodass der notwendige Flächenbedarf nicht zur Verfügung steht. Der Kreisverkehr kann daher nicht realisiert werden und der Knotenpunkt bleibt in seiner bestehenden Form erhalten. Verkehrliche Auswirkungen: Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs (MIV) bleibt durch die geplanten Maßnahmen erhalten und wird insbesondere in den Knotenpunkten teilweise verbessert. Gleichzeitig wird das Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV deutlich aufgewertet. Durch die Schaffung durchgängiger Geh- und Radverkehrsverbindungen, die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten sowie den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen wird die Verkehrssicherheit erhöht und der Umweltverbund nachhaltig gefördert. Versorgungsleitungen/ Straßenbeleuchtung: Im Zuge der Maßnahme wird die Straßenbeleuchtung im gesamten Ausbaubereich beidseitig erneuert. Dies umfasst neben den Beleuchtungsmasten auch die Kabelzuganlage sowie die dazugehörigen Schächte. Die erforderlichen Leitungsanpassungen sowie ggf. notwendige Neuverlegungen von Versorgungsleitungen wie Fernwärme, Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation werden im Rahmen der weiteren Planung mit den jeweiligen Spartenträgern abgestimmt und koordiniert. Straßenaufbau: Nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012/Fassung 2024 (RStO 12/24) ist die Bajuwarenstraße der Belastungsklasse Bk 10 zuzuordnen. Die Dimensionierung des frostsicheren Oberbaus nach RStO ergibt eine Gesamtaufbaustärke von 65 cm. Für den Fahrbahnbereich ergibt sich daher folgender Aufbau: 3,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinderschicht SMA 16 B S 14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 39,0 cm Frostschutzschicht 0/45 aus gebr. Mineralstoffen 65,0 cm Dicke des frostsicheren Oberbaus Für die Radwege ist der folgende Aufbau vorgesehen: 2 cm Asphaltbeton AC 5 D L 8 cm Asphalttragschicht AC 22 T L 40 cm Frostschutzschicht 0/45 aus gebr. Mineralstoffen 50 cm Dicke des frostsicheren Oberbaus Die Gehwege werden mit versickerungsfähigem Betonsteinpflaster hergestellt: 8 cm Pflastersteine aus Beton, versickerungsfähig 4 cm Pflasterbett 38 cm Frostschutzschicht 0/45 50 cm Dicke des frostsicheren Oberbaus Die Busbuchten werden mit einem verstärkten Aufbau in Betonbauweise ausgeführt. Die Haltestellen werden außerdem mit einem taktilen Leitsystem ausgestattet und es werden Busborde (Kasseler Sonderborde) eingebaut, um das stufenlose Ein-/ und Aussteigen zu ermöglichen. Baumstandorte: Für die Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich die Fällung von insgesamt 11 Straßenbäumen, die unter die Baumschutzverordnung fallen (Stammumfang > 100 cm), erforderlich. Diese befinden sich im Bereich Zufahrt SMO, der Metro sowie im Kreuzungsbereich Unterislinger Weg / Johann-Hösl-Straße. Darüber hinaus müssen voraussichtlich 29 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm im Bereich des Ankerzentrums (Bajuwarenstraße 1a) entfernt werden. Die Fällungen sind einerseits für die Herstellung des bislang fehlenden Radwegs entlang der Südseite der Bajuwarenstraße erforderlich. Andererseits wird im Abschnitt zwischen der Einmündung Benzstraße und der Von-Seekt-Straße zudem eine Baumrigole zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers errichtet. Hierfür müssen bestehende Bäume entfernt werden. Im Zuge der Neugestaltung werden jedoch neue Bäume in der Baumrigole gepflanzt. Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung wird gemeinsam mit dem Amt für Stadtgrün sowie dem Umweltamt geprüft, inwieweit einzelne Baumstandorte, insbesondere im nördlichen Bereich der Bajuwarenstraße 1a, erhalten werden können. Die Baumreihe im nordwestlichen Bereich zwischen Rad- und Gehweg soll erhalten bleiben. Lediglich im Bereich der Bushaltestelle Johann-Hösl-Straße ist zur Herstellung eines barrierefreien Ausbaus voraussichtlich die Fällung eines geschützten Baumes (Stammumfang > 100 cm) notwendig. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen sollen innerhalb des Maßnahmenumgriffs beziehungsweise im unmittelbaren Umfeld der Bajuwarenstraße erfolgen. Die konkreten Standorte und der Umfang der Ersatzpflanzungen werden im weiteren Planungsverlauf mit dem Umweltamt und dem Amt für Stadtgrün abgestimmt. Entwässerung: Das Niederschlagswasser wird derzeit in Straßenabläufen gesammelt und über Straßenentwässerungsleitungen der Mischwasserkanalisation zugeleitet. Zukünftig soll die Straßenentwässerung zwischen der Markomannenstraße und der Benzstraße auf einer Länge von rund 350 m vom Mischwasserkanal abgekoppelt werden. Das Niederschlagswasser wird in dem Einzugsgebiet mittels Straßenabläufen gesammelt und über eine neue Straßenentwässerungsleitung anschließend einer Baum- bzw. Versickerungsrigole zugeführt. Bevor das Oberflächenwasser aus den Verkehrsflächen in die Versickerungsanlage eingeleitet werden darf, ist eine Reinigung mittels Sedimentationsschacht und Filteranlage erforderlich. Zusätzlich wird ein Rückhaltebecken vorgeschaltet, damit die Anlage nicht auf den Spitzenabfluss ausgelegt werden muss. Die Versickerungsanlage besteht aus abwechselnd angeordneten abgedichteten Baumrigolen, zur Bewässerung der Baumstandorte und Füllkörperrigolen, zur Versickerung von überschüssigen Niederschlagswasser. Die Maßnahme trägt damit zur Reduzierung des Energiebedarfs bei der Abwasser-entsorgung, zu einer ressourcenschonenden Regenwasserbewirtschaftung sowie zur Grundwasserneubildung bei. Die wasserrechtliche Genehmigung für die Versickerung des Niederschlagswassers ist beantragt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist ein Trennsystem mit Versickerung nur in dem vorgenannten Abschnitt realisierbar. Außerhalb dieses Bereiches wird das anfallende Niederschlagswasser wie bisher, in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet. Verkehrsführung während der Bauzeit Es ist vorgesehen, die Verkehrsführung in der Bajuwarenstraße in Einbahnregelung vorzunehmen. Sinnvoll erscheint eine Einbahnregelung von der RS 19 (Unterislinger Weg) zur B 15 (Landshuter Straße). Die Verkehrsführung wird über die gesamte Bauzeit aufrechterhalten, sodass keine Umgewöhnungsphase erforderlich wird. Zusätzlich soll die Baumaßnahme in 2 Bauabschnitte unterteilt werden, wobei die Markomannenstraße einen wesentlichen Teil zur Aufteilung darstellt. Über die Markomannenstraße und der Franz-Josef-Strauß-Allee kann ein möglicher Umfahrungsring aufgebaut werden. Anliegerbeteiligung: Die Planungen werden im Winter 2026/ 2027 den Anliegern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Änderungswünsche werden geprüft und soweit vertretbar durch die Verwaltung bei der Ausführungsplanung berücksichtigt. Kanalbau: Die Mischwasserkanäle mit dem Baujahr 1963 bis 1968 wurden gemäß wasserrechtlicher Vorgaben im Zuge des Kanalunterhalts einschließlich der Anschlusskanäle inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet. Insbesondere in den Rohrkanälen bis DN 600, die der Erschließung der anliegenden Grundstücke dienen und den kleineren Anschlusskanälen DN 150 wurden bauliche Schäden, z.B. in Form von Rissen, Muffenversätzen und Wurzeleinwüchsen festgestellt. Die geforderte Dichtheit ist nicht gegeben. Eine Sanierung ist erforderlich, um die Dichtheit dauerhaft zu gewährleisten. Diese schadhaften Kanäle und Anschlussleitungen bis DN 600 können in unterirdischer Bauweise mittels Schlauchlining-Verfahren saniert werden. Die Eiförmigen Großprofile 700/1050 – 1400/1750 mm weisen bereichsweise Betonkorrosion und vereinzelte Querrisse oder undichte Verbindungen auf, einzelne Schächte weisen Risse auf. Die Sammelkanäle und Schächte sollen punktuell unterirdisch mit manuellen Beschichtungs- und Verpressverfahren repariert werden. Umfang: Die Maßnahme umfasst voraussichtlich folgenden Umfang: ca. 400 m Sanierung der Mischwasserkanäle DN 200 - 600 mittels Liner ca. 80 Stck Reparatur Großprofile in 22 Haltungen ca. 5 Stck Sanierung von Einsteigschächten ca. 10 Stck Sanierung von Anschlussleitungen mittels Liner 2. Durchführung der Baumaßnahme: Die Baumaßnahme (Straße und Kanal) soll im Jahr 2028 begonnen und im Jahr 2029 fertiggestellt werden. 3. Grunderwerb Die für die Maßnahme benötigten Grundstücksflächen stehen der Stadt Regensburg weitestgehend zur Verfügung bzw. sind bereits vertraglich gesichert. In Teilbereichen steht noch der Vertragsvollzug, insbesondere die Eigentumsumschreibung, aus. Eine ca. 120m² große Fläche, welche sich im Eigentum des Stadtwerks Regensburg befindet, wird durch eine Bauerlaubnis noch abgesichert. 4. Kosten und Finanzierung: Straßenbau: Die geschätzten Planungs- und Baukosten der Straßenbaumaßnahme betragen insgesamt rd. 9.950.000. € (brutto). Im Entwurf des Investitionsprogramms 2026 - 2030 sind für die Maßnahme im UA 6421/00 auf der HhSt. 1.6421.9500 Gesamtkosten i.H.v. 9,0 Mio. € berücksichtigt. Die Einplanung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. rd. 0,95 Mio. € bleibt der Fortschreibung des Investitionsprogramms vorbehalten. Der zusätzliche Bedarf wird durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen saldenneutral gegenzufinanzieren sein. Für den Ausbau der Bajuwarenstraße wird eine Förderung aus Mitteln gem. Art. 2 BayGVFG beantragt. Kanalbau: Die Kosten für die Sanierung der Mischwasserkanäle, Anschlussleitungen und Schächte belaufen sich auf 337.300,- € (brutto). Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Mischwasserkanäle sind im gültigen Investitionsprogramm 2025 – 2029 im UA 7012/04 auf der Haushaltsstelle 1.7012.9504 mit Planungskosten veranschlagt und werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2026-2030 mit den Gesamt-Baukosten beantragt. Grunderwerb: Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Grunderwerb sind im gültigen Investitionsprogramm 2025 – 2029 im UA 6421/00 auf der Haushaltsstelle 1.6421.9320 veranschlagt. 5. Vergabe: Im Zuge des weiteren Verfahrens werden auf Grundlage der Ausführungsplanung das Vergabeverfahren durchgeführt. Auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung wird für die Bauleistung von einem Betrag von rund 9,4 Mio. € brutto ausgegangen. Da der Auftragswert über 5.404.000 € (Netto) liegt ist ein europaweites Vergabeverfahren für die Hauptbauleistung durchzuführen. Weitere Vergaben (z.B. Lieferung und Installation der Lichtzeichenanalgen, die Pflanzarbeiten etc.) bewegen sich im Rahmen des 20 % Kontingents und können im in einem nationalen Vergabeverfahren vergeben werden. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen wird hierüber durch das Vergabeamt informiert. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der Ausbau und die Erneuerung der Bajuwarenstraße zwischen dem Unterislinger Weg und der Landshuter Straße sowie die Sanierung der Mischwasserkanäle, Anschlusskanäle und Schächte sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.

Text aus PDF extrahiert