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SPD-Antrag Parkraumbewirtschaftung Probst-Krane-Platz und Wanderparkplatz sowie entlang Schrottplatz
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rülzheim |
| Datum | 2022-10-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Ortsgemeinde Hördt
Kenntnisgaben
Gremium: Sitzungsdatum: TOP-Status:
Gemeinderat Hördt 05.10.2022 öffentlich
Abteilung: ABT2 Vorlagendatum: 06.09.2022
Sachbearbeiter/in: Diener, Sven Vorlagen-Nr: 2022/0340
Abteilungsleiter/in: Diener, Sven Telefon: 7002-1049
SPD-Antrag Parkraumbewirtschaftung Probst-Krane-Platz und
Wanderparkplatz sowie entlang Schrottplatz
Sachbericht:
Der in Rede stehende Antrag der Fraktion der SPD wird als bekannt vorausgesetzt und wurde
trotz Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Installation zur Prüfung der erforderlichen
Kosten in den nachfolgend aufgezeigten Bereichen zur Stellungnahme an die Verwaltung
weitegeleitet.
Standort Wanderparkplatz sowie Kirchstraße (entlang Schrottplatz):
Standort Probst-Krane-Platz:
Nach Prüfung der Angelegenheit durch die Ordnungsabteilung unter Hinzuziehung der
Fachabteilungen Bau, Finanzen und Tourismus, kann von einem Beschaffungs- und
Herstellungsaufwand von ca. 11-12.000,00 € pro einzelnem Standort ausgegangen werden
(ca. 5.500,00 – 6.000,00 € pro Parkscheinautomat und ca. 6.000,00 € Grabarbeiten,
Fundamentarbeiten, Anschlusskasten etc.). Vandalismusschäden, notwendigen Reparaturen
etc. wurden hierbei nicht eingerechnet.
Im Hinblick auf die zu erwartenden Einnahmen erscheint der Vorschlag tatsächlich wenig
sinnhaft. Je nach Gebühr würden sich die Anlagen im optimalen Falle erst in etlichen Jahren
rentierlich zeigen.
Seitens der Finanzabteilung erreichte uns bereits vor der aufgezeigten
Kostenermittlung hierzu folgende Stellungnahme:
„Aus haushaltsrechtlicher Sicht teilt Kämmerer Jürgen Trauth folgendes mit: „Grundsätzlich
sind sämtliche Maßnahmen, die das Haushaltsergebnis verbessern, zu begrüßen. Eine evtl.
Parkraumbewirtschaftung ist deshalb hinsichtlich ihres Investitionsaufwandes und ihres
laufenden Ergebnisses zu hinterfragen. Die Investitionskosten sind aktuell nicht bekannt,
dürften sich geschätzt jedoch im 5-stelligen Bereich bewegen. Die Maßnahme ist im
Haushaltsentwurf nicht veranschlagt. Da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, ist es
mehr als zweifelhaft, ob die Kommunalaufsicht angesichts eines unausgeglichenen Haushalts
dem zustimmen würde. Hinsichtlich des laufenden Ergebnisses sind keine validen Daten
bekannt. Bis zum Beweis des Gegenteils kann nicht unterstellt werden, dass eine
Parkraumbewirtschaftung an dieser Stelle rentierlich sein wird, dass also die laufenden
Erträge höher sein werden als die laufenden Aufwendungen (u. a. Personal, Unterhaltung,
Abschreibungen, und Energie). Mithin können weder die Investitionskosten noch die laufenden
Ergebnisse der Parkraumbewirtschaftung nach derzeitigem Stand aus haushaltsrechtlicher
Sicht als genehmigungsfähig bzw. rentierlich eingestuft werden.“
Seitens der Tourismusabteilung erreichte uns folgende Stellungnahme:
„Hauptziel aller Marketingaktivitäten des Südpfalz-Tourismus der Verbandsgemeinde
Rülzheim ist die positive Imagebildung, Entwicklung und Stärkung der Positionierung
Tourismusmarkt sowie die Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in
unseren Ortsgemeinden.
Durch die eine positive Tourismusentwicklung unserer Region ist es gelungen durch die
gemeinsame Vermarktung mit der Regionalagentur der Pfalz den Focus auf den Treidlerweg
zu lenken und ein Besucheraufkommen zu generieren.
Nach Rücksprache mit der Regionalagentur der Pfalz, wurde mir mitgeteilt, dass nicht bekannt
ist, dass direkt am Einstieg der Premiumwanderwege Parkgebühren in der Pfalz erhoben
werden.
Parkgebühren könnten anfallen, wenn beispielsweise inmitten der Stadt geparkt wird und
Wanderer von dort aus in den Wanderweg einsteigen. In Städten besteht in der Regel ein
Parkraumbewirtschaftungskonzept.
Parkgebühren schrecken manchen Besucher ab und tragen nicht zur Förderung des
Tourismus bei, sofern die Parkgebühren nicht direkt dem Tourismus wieder zufließen.
Durch die Einführung von Parkgebühren könnte mit rückläufigen Besucherzahlen zu rechnen
sein. Es könnte ein realer Wettbewerbsnachteil zu anderen Angeboten entstehen. Oftmals
stellen Autofahrer ihre Wagen nun lieber entlang der umliegenden Straßen kostenlos ab.
Parkgebühren treffen nicht nur Besucher von außerhalb sondern gelten auch für alle
Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde, ebenso für die Einwohner in Hördt.
In der heutigen Zeit sollte in Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklung Naherholung für
Menschen kostenlos sein.
Weiterhin wären Parkgebühren am Treidlerweg wären keine gute Werbung für unsere Region.
Durch die Anschaffungskosten der Parkscheinautomaten, deren Unterhalt und die Kontrolle
durch das Personal des Ordnungsamtes entstehen nicht unerhebliche Kosten. Fraglich ist, ob
diese durch die Einnahmen gedeckt werden können.“
Zusammenfassend sollte von dem in Rede stehenden Antrag aufgrund seiner nicht
vorhandenen Rentabilität Abstand genommen werden! Modellrechnungen über zu
erwartende Verkehrsverlagerungen (Parkverschiebungen) wurden hierbei im jetzgen
Stadium des Antrages noch nicht berechnet.
Finanzierung:
Beschlussvorschlag:
gez. Frey
Ortsbürgermeister
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