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SPD-Antrag Parkraumbewirtschaftung Probst-Krane-Platz und Wanderparkplatz sowie entlang Schrottplatz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rülzheim
Datum2022-10-05
DatenstufeNur Dokumente
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Ortsgemeinde Hördt Kenntnisgaben Gremium: Sitzungsdatum: TOP-Status: Gemeinderat Hördt 05.10.2022 öffentlich Abteilung: ABT2 Vorlagendatum: 06.09.2022 Sachbearbeiter/in: Diener, Sven Vorlagen-Nr: 2022/0340 Abteilungsleiter/in: Diener, Sven Telefon: 7002-1049 SPD-Antrag Parkraumbewirtschaftung Probst-Krane-Platz und Wanderparkplatz sowie entlang Schrottplatz Sachbericht: Der in Rede stehende Antrag der Fraktion der SPD wird als bekannt vorausgesetzt und wurde trotz Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer solchen Installation zur Prüfung der erforderlichen Kosten in den nachfolgend aufgezeigten Bereichen zur Stellungnahme an die Verwaltung weitegeleitet. Standort Wanderparkplatz sowie Kirchstraße (entlang Schrottplatz): Standort Probst-Krane-Platz: Nach Prüfung der Angelegenheit durch die Ordnungsabteilung unter Hinzuziehung der Fachabteilungen Bau, Finanzen und Tourismus, kann von einem Beschaffungs- und Herstellungsaufwand von ca. 11-12.000,00 € pro einzelnem Standort ausgegangen werden (ca. 5.500,00 – 6.000,00 € pro Parkscheinautomat und ca. 6.000,00 € Grabarbeiten, Fundamentarbeiten, Anschlusskasten etc.). Vandalismusschäden, notwendigen Reparaturen etc. wurden hierbei nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die zu erwartenden Einnahmen erscheint der Vorschlag tatsächlich wenig sinnhaft. Je nach Gebühr würden sich die Anlagen im optimalen Falle erst in etlichen Jahren rentierlich zeigen. Seitens der Finanzabteilung erreichte uns bereits vor der aufgezeigten Kostenermittlung hierzu folgende Stellungnahme: „Aus haushaltsrechtlicher Sicht teilt Kämmerer Jürgen Trauth folgendes mit: „Grundsätzlich sind sämtliche Maßnahmen, die das Haushaltsergebnis verbessern, zu begrüßen. Eine evtl. Parkraumbewirtschaftung ist deshalb hinsichtlich ihres Investitionsaufwandes und ihres laufenden Ergebnisses zu hinterfragen. Die Investitionskosten sind aktuell nicht bekannt, dürften sich geschätzt jedoch im 5-stelligen Bereich bewegen. Die Maßnahme ist im Haushaltsentwurf nicht veranschlagt. Da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, ist es mehr als zweifelhaft, ob die Kommunalaufsicht angesichts eines unausgeglichenen Haushalts dem zustimmen würde. Hinsichtlich des laufenden Ergebnisses sind keine validen Daten bekannt. Bis zum Beweis des Gegenteils kann nicht unterstellt werden, dass eine Parkraumbewirtschaftung an dieser Stelle rentierlich sein wird, dass also die laufenden Erträge höher sein werden als die laufenden Aufwendungen (u. a. Personal, Unterhaltung, Abschreibungen, und Energie). Mithin können weder die Investitionskosten noch die laufenden Ergebnisse der Parkraumbewirtschaftung nach derzeitigem Stand aus haushaltsrechtlicher Sicht als genehmigungsfähig bzw. rentierlich eingestuft werden.“ Seitens der Tourismusabteilung erreichte uns folgende Stellungnahme: „Hauptziel aller Marketingaktivitäten des Südpfalz-Tourismus der Verbandsgemeinde Rülzheim ist die positive Imagebildung, Entwicklung und Stärkung der Positionierung Tourismusmarkt sowie die Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unseren Ortsgemeinden. Durch die eine positive Tourismusentwicklung unserer Region ist es gelungen durch die gemeinsame Vermarktung mit der Regionalagentur der Pfalz den Focus auf den Treidlerweg zu lenken und ein Besucheraufkommen zu generieren. Nach Rücksprache mit der Regionalagentur der Pfalz, wurde mir mitgeteilt, dass nicht bekannt ist, dass direkt am Einstieg der Premiumwanderwege Parkgebühren in der Pfalz erhoben werden. Parkgebühren könnten anfallen, wenn beispielsweise inmitten der Stadt geparkt wird und Wanderer von dort aus in den Wanderweg einsteigen. In Städten besteht in der Regel ein Parkraumbewirtschaftungskonzept. Parkgebühren schrecken manchen Besucher ab und tragen nicht zur Förderung des Tourismus bei, sofern die Parkgebühren nicht direkt dem Tourismus wieder zufließen. Durch die Einführung von Parkgebühren könnte mit rückläufigen Besucherzahlen zu rechnen sein. Es könnte ein realer Wettbewerbsnachteil zu anderen Angeboten entstehen. Oftmals stellen Autofahrer ihre Wagen nun lieber entlang der umliegenden Straßen kostenlos ab. Parkgebühren treffen nicht nur Besucher von außerhalb sondern gelten auch für alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde, ebenso für die Einwohner in Hördt. In der heutigen Zeit sollte in Anbetracht der allgemeinen Preisentwicklung Naherholung für Menschen kostenlos sein. Weiterhin wären Parkgebühren am Treidlerweg wären keine gute Werbung für unsere Region. Durch die Anschaffungskosten der Parkscheinautomaten, deren Unterhalt und die Kontrolle durch das Personal des Ordnungsamtes entstehen nicht unerhebliche Kosten. Fraglich ist, ob diese durch die Einnahmen gedeckt werden können.“ Zusammenfassend sollte von dem in Rede stehenden Antrag aufgrund seiner nicht vorhandenen Rentabilität Abstand genommen werden! Modellrechnungen über zu erwartende Verkehrsverlagerungen (Parkverschiebungen) wurden hierbei im jetzgen Stadium des Antrages noch nicht berechnet. Finanzierung: Beschlussvorschlag: gez. Frey Ortsbürgermeister

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