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Zuschuss an die Katholische öffentliche Bücherei
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☐
zum Vorgang
Verbandsgemeinde
Waldfischbach-Burgalben Den 29.05.2026
BESCHLUSSVORLAGE 3/26/023
Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter:
Fachbereich 3 - Bür- 371-05 Buchheit, Tim
gerdienste
Gremium: Termin: Status:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Hermers- öffentlich
berg
TOP:
Zuschuss an die Katholische öffentliche Bücherei
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 20.02.2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Katholischen
öffentlichen Bücherei jährlich eine Zuwendung in Höhe des Diözesanzuschusses zu gewäh-
ren.
Die Katholische öffentliche Bücherei leistet mit ihrem vielseitigen Angebot einen wichtigen
Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Ortsgemeinde. Insbesondere die
kontinuierlich positive Entwicklung sowie das zukunftsorientierte Engagement der ehren-
amtlich Tätigen verdienen besondere Anerkennung und Unterstützung.
Seitens der Bücherei wurde daher um eine weitere Unterstützung gebeten, um die erfolg-
reiche Arbeit nachhaltig fortführen und weiterentwickeln zu können.
Für 2026 beträgt der Diözesanzuschuss 340,00 € und der Zuschuss der Katholischen Kir-
chengemeinde 500,00 €. Es besteht die Möglichkeit, den jährlichen Zuschuss der Ortsge-
meinde an die Summe beider Zuwendungen anzupassen, um die Bücherei auch künftig
angemessen zu fördern und ihre wertvolle Arbeit nachhaltig zu unterstützen.
Beschlussvorschlag:
(bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift)
Der Ortsgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung und Bereitstellung ent-
sprechender Haushaltsmittel, den jährlichen Zuschuss an die Katholische öffentliche Bü-
cherei ab dem Haushaltsjahr 2026 auf die Höhe der beiden Zuschüsse (Bistum/Katholi-
sche Kirchengemeinde) anzupassen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt weiterhin
unter der Voraussetzung, dass keine Benutzungsgebühren erhoben werden.
Der Ortsbürgermeister wird mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.
Stand: 29.05.2026, 07:56 Uhr
- 2 -
Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig:
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen:
Leidecker, Bürgermeister
Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A.
Datum: ___.___.______
(Unterschrift)
Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht!
Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu-
gänglich!)
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