Startseite › Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben › Antrag

Zuschuss an die Katholische öffentliche Bücherei

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Datum2026-07-15
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

☐ zum Vorgang Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben Den 29.05.2026 BESCHLUSSVORLAGE 3/26/023 Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Fachbereich 3 - Bür- 371-05 Buchheit, Tim gerdienste Gremium: Termin: Status: Gemeinderat der Ortsgemeinde Hermers- öffentlich berg TOP: Zuschuss an die Katholische öffentliche Bücherei Sachverhalt: In seiner Sitzung vom 20.02.2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Katholischen öffentlichen Bücherei jährlich eine Zuwendung in Höhe des Diözesanzuschusses zu gewäh- ren. Die Katholische öffentliche Bücherei leistet mit ihrem vielseitigen Angebot einen wichtigen Beitrag zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Ortsgemeinde. Insbesondere die kontinuierlich positive Entwicklung sowie das zukunftsorientierte Engagement der ehren- amtlich Tätigen verdienen besondere Anerkennung und Unterstützung. Seitens der Bücherei wurde daher um eine weitere Unterstützung gebeten, um die erfolg- reiche Arbeit nachhaltig fortführen und weiterentwickeln zu können. Für 2026 beträgt der Diözesanzuschuss 340,00 € und der Zuschuss der Katholischen Kir- chengemeinde 500,00 €. Es besteht die Möglichkeit, den jährlichen Zuschuss der Ortsge- meinde an die Summe beider Zuwendungen anzupassen, um die Bücherei auch künftig angemessen zu fördern und ihre wertvolle Arbeit nachhaltig zu unterstützen. Beschlussvorschlag: (bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift) Der Ortsgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung und Bereitstellung ent- sprechender Haushaltsmittel, den jährlichen Zuschuss an die Katholische öffentliche Bü- cherei ab dem Haushaltsjahr 2026 auf die Höhe der beiden Zuschüsse (Bistum/Katholi- sche Kirchengemeinde) anzupassen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt weiterhin unter der Voraussetzung, dass keine Benutzungsgebühren erhoben werden. Der Ortsbürgermeister wird mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt. Stand: 29.05.2026, 07:56 Uhr - 2 - Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig: Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: Leidecker, Bürgermeister Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A. Datum: ___.___.______ (Unterschrift) Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht! Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu- gänglich!)

Text aus PDF extrahiert