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Abriss ehemalige Gaststätte Woll, Hauptstraße 24 Ausschreibung der Abrissarbeiten unter Zugrundelegung der neuen Kostenschätzung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Datum2026-06-23
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☐ ☐ ☐ Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben Den 02.06.2026 BESCHLUSSVORLAGE 4/26/014-1 Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Fachbereich 2 - Natür- Geib, Jean-Claude liche Lebensgrundla- gen und Bauen Gremium: Termin: Status: Gemeinderat der Ortsgemeinde Höheinöd 23.06.2026 öffentlich TOP: Abriss ehemalige Gaststätte Woll, Hauptstraße 24 Ausschreibung der Abrissarbeiten unter Zugrundelegung der neuen Kostenschät- zung Sachverhalt: In der Sitzung vom 13.06.2023 wurde das weitere Vorgehen für die Abrissarbeiten der drei Gebäude (Im Eck 4, Im Eck 2 und Hauptstraße 24 besprochen. Für diese Abrissarbeiten wurden im Doppelaushalt 2024/2025 Haushaltsmittel in Höhe von 270.000,- € veranschlagt. Hiervon wurden im Jahr 2024 bereits ca. 64.000,- € für den Ab- riss des Gebäudes „Im Eck 4“ verausgabt, so dass noch Mittel in Höhe von 206.000,- € zur Verfügung stehen. Aufgrund von Preissteigerungen sowie Änderungen im Leistungsverzeichnis erhöhen sich die ursprünglich kalkulierten Abrisskosten auf ca. 390.000,- €. Die bisherigen Haushaltsmittel reichen dazu nicht aus. Die erforderlichen Mittel müssen im Doppelhaushalt 2026/2027 neu veranschlagt werden. Herr Lösch hat sich bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Südwestpfalz für eine dementsprechende Krediterhöhung eingesetzt. In der Stellungnahme vom 12.02.2026 der KV wurde auf die akute Einsturzgefährdung eingegangen und die Erteilung der Kreditge- nehmigung für den Abriss der ehemaligen Gaststätte „Woll“ in der Hauptstraße 24 im Rah- men des noch aufzustellenden Haushalts 2026 in Höhen von 390.000,- € in Aussicht ge- stellt. Der Abriss muss aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Aufgrund der geschätzten Auftragssumme in Höhe von 390.000, - € ist rechtlich zwingend eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Der Auftrag kann als Direktauftrag (Wertgrenze bis 10.000 €) nicht vergeben werden. Stand: 03.06.2026, 10:31 Uhr - 2 - Auch eine freihändige Vergabe, bei der mindestens 3 geeignete Bieter zur Angebotsab- gabe aufgefordert werden müssen, scheidet hier aufgrund der deutlichen Überschreitung der Wertgrenze aus. Eine freihändige Vergabe wäre nur bis zu einer Wertgrenze bis 100.000 € möglich. Die Tatsache, dass gegenständlich nur eine öffentliche Ausschreibung möglich ist, wurde auch durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bestätigt. Die Gebäudemassen im Leistungsverzeichnis wurden, aufgrund des drohenden Gebäude- einsturzes, nur geschätzt. Die endgültige Abrechnung erfolgt über Wiegescheine inkl. Ent- sorgungsnachweise. Die Ortsgemeinde hat als öffentlicher Auftraggeber sicherzustellen und darzulegen, dass die Entsorgung fachlich und ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Beschlussvorschlag: (bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift) Ortsbürgermeister Mike Mangold informiert den Gemeinderat über die gestiegenen Kosten für den Abriss des Gebäudes der ehem. Gaststätte Woll, Hauptstraße 24. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis davon, dass seitens der Kommunalaufsicht die Erteilung der Kreditermächtigung im Rahmen des noch aufzustellenden Haushalts 2026 in Höhe von 390.000 € in Aussicht gestellt wurde. Fördervoraussetzungen liegen nicht vor. Der Gemeinderat nimmt zudem Kenntnis davon, dass aufgrund des geschätzten Auftrags- wertes eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen ist. Der Gemeinderat beschließt, die öffentliche Ausschreibung zum Abriss des Gebäudes der ehem. Gasstätte Woll, Hauptstraße 24 aus Gründen der Verkehrssicherheit durchzufüh- ren. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Ange- bot zu vergeben. Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig: Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: Leidecker, Bürgermeister Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A. Datum: ___.___.______ - 3 - (Unterschrift) Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht! Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu- gänglich!)

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