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Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Solarpark am Horschelkopf"; a) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☐ ☐ ☐
Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang
Verbandsgemeinde
Waldfischbach-Burgalben Den 28.05.2026
BESCHLUSSVORLAGE 4/26/022
Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter:
Fachbereich 2 - Natür- 2.1.1 610-13 Lösch, Philipp
liche Lebensgrundla-
gen und Bauen
Gremium: Termin: Status:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Höheinöd öffentlich
TOP:
Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung Solarpark am Horschelkopf";
a) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbe-
teiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorbemerkung:
Die Vorschriften über die Ausschließungsgründe (§ 22 der Gemeindeordnung) sind zu be-
achten. Auszuschließende Rats- / Ausschussmitglieder müssen bei öffentlicher Sitzung
nach Aufruf des Tagesordnungspunktes den Sitzungstisch verlassen und können sich in
dem für Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufhalten. Diese Regelung gilt
nicht nur bei der eigentlichen Beschlussfassung, sondern ausdrücklich bereits bei der vor-
hergehenden Beratung.
Sachverhalt:
Der vom Gemeinderat am 25.03.2026 anerkannte Entwurf zum Bebauungsplan „Erweite-
rung Solarpark am Horschelkopf“ wurde zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB - nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 30.04.2026 - in der
Zeit vom 08.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026 auf der Internetseite der Verbandsge-
meinde veröffentlicht und zusätzlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich aus-
gelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wur-
den gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben bzw. E-Mail vom 04.05.2026 Bauleitplanverfah-
ren beteiligt und zur Stellungnahme bis spätestens 12.06.2026 aufgefordert.
Seitens des Ingenieurbüros WSW & Partner GmbH wurden die vorgebrachten Stellung-
nahmen in der beigefügten Abwägungstabelle aufgelistet, ausgewertet und mit fachlichen
Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen versehen.
Der Gemeinderat hat nun über die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen.
Stand: 01.06.2026, 09:04 Uhr
- 2 -
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die öffentlichen und privaten Belange ge-
geneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Ein Mitarbeiter des Ingenieurbüros wird in der Sitzung anwesend sein und den Abwä-
gungsprozess moderieren.
Die Abwägungsunterlagen werden spätestens in der Sitzung ausgehändigt.
Beschlussvorschlag:
(bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift)
a)
Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebau-
ungsplanes „Erweiterung Solarpark am Horschelkopf“ vorgebrachten Stellungnahmen,
welche in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) vom Planungsbüro WSW & Part-
ner GmbH aufgelistet sind, hinreichend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt, die Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten
Abwägungstabelle (Anlage 1) aufgeführten Kommentierungen und Beschlussvorschlägen
abzuwägen.
Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift
sowie dem Beschlussauszug beizufügen.
Der Gemeinderat nimmt nunmehr zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-
gung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig:
b)
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Erweiterung Solarpark am Horschel-
kopf“, bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs.
1 BauGB i. V. m. § 24 GemO als Satzung.
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sind gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Lan-
desbauordnung (LBauO) in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen und
werden ebenfalls als Satzung beschlossen.
Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig:
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen:
Leidecker, Bürgermeister
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Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A.
Datum: ___.___.______
(Unterschrift)
Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht!
Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu-
gänglich!)
Text aus PDF extrahiert