Startseite › Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben › Antrag
7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Schmalenberg; Zustimmung der Ortsgemeinden
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☐ ☐ ☐
Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang
Verbandsgemeinde
Waldfischbach-Burgalben Den 21.04.2026
BESCHLUSSVORLAGE 6/26/011
Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter:
Fachbereich 2 - Natür- 2.1.1 610-12 Lösch, Philipp
liche Lebensgrundla-
gen und Bauen
Gremium: Termin: Status:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Geiselberg öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Heltersberg öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Hermers- öffentlich
berg
Gemeinderat der Ortsgemeinde Höheinöd öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Horbach öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmalen- öffentlich
berg
Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinalben öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldfisch- öffentlich
bach-Burgalben
TOP:
7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-
Burgalben im Bereich der Gemarkung Schmalenberg;
Zustimmung der Ortsgemeinden
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist die Verbandsgemeinde für die Flä-
chennutzungsplanung (FNP) im Sinne des § 5 BauGB zuständig.
Der Verbandsgemeinderat beschloss am 22.03.2023 die 7. Teiländerung des FNP zu-
gunsten der Errichtung eines gemeinsamen Neubaus für die Feuerwehr und die Kinderta-
gesstätte im Bereich der Flurstücke Nrn. 172/5, 193 und 2803/2 der Gemarkung
Die 7. Teiländerung des FNP sieht die Ausweisung einer entsprechenden Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und KITA vor.
Seitens der Ortsgemeinde Schmalenberg wird im Parallelverfahren der entsprechende
verbindliche Bebauungsplan aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwi-
ckeln. Die hier gegenständliche Teilfortschreibung ist erforderlich, damit der Bebauungs-
plan Rechtskraft erlangen kann.
Stand: 21.04.2026, 18:05 Uhr
- 2 -
Die vollständigen Unterlagen der gegenständlichen 7. Teilfortschreibung des Flächennut-
zungsplanes können auf der Internetseite
www.vgwaldfischbach-burgalben.de/bauleitplanung
eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die vorliegende Teilfortschreibung des Flächennutzungs-
planes der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Teilfortschreibung be-
darf zudem der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt
hat und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt
eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Beschlussvorschlag:
(bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift)
Der Gemeinderat beschließt, der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Schmalenberg
(Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf zugunsten der Feuerwehr und KITA im
Bereich der Flurstücke Nrn. 172/5, 193 und 2803/2) gemäß § 67 Abs. 2 GemO i. V. m. § 5
BauGB und § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig:
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen:
Leidecker, Bürgermeister
Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A.
Datum: ___.___.______
(Unterschrift)
Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht!
Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu-
gänglich!)
- 3 -
Text aus PDF extrahiert