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Vergabe von Ingenieurleistungen; Überplanung Bruchwiesengelände

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Datum2026-06-11
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☐ ☐ ☐ Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben Den 01.06.2026 BESCHLUSSVORLAGE 8/26/033 Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Fachbereich 2 - Natür- 2.1.1 741-10 Lösch, Philipp liche Lebensgrundla- gen und Bauen Gremium: Termin: Status: Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldfisch- öffentlich bach-Burgalben TOP: Vergabe von Ingenieurleistungen; Überplanung Bruchwiesengelände Sachverhalt: Die Angelegenheit wurde erstmals in der Sitzung des Bauausschusses vom 25.09.2025 behandelt. Der Ausschuss hatte einstimmig empfohlen, zwecks Überplanung des Bruch- geländes Angebote qualifizierter Planungsbüros (Landschaftsplaner) einzuholen, und an- schließend dem OGR einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen. Grundlage für die Überplanung war die Aufgabendefinition vom 15.09.2025. Der Ortsgemeinderat hat die Angelegenheit in der Sitzung am 05.03.2026 behandelt. Nach eingehender Diskussion hat der OGR eine Entscheidung zurückgestellt und die An- gelegenheit an den Bauausschuss zur nochmaligen Beratung zurückverwiesen. Im OGR war zunächst kritisiert worden, dass die Angebote dem Rat bzw. den Gremien nicht zur Einsicht vorgelegen haben. Prüfung und Auswertung der Angebote ist grundsätz- lich Aufgabe der Verwaltung. Auch dürfen die Angebote aus rechtlichen Gründen nicht in öffentlichen Sitzungen diskutiert werden. Das Thema wurde daher im Bauausschuss nicht öffentlich behandelt. Die Angebote wurden den Ausschussmitgliedern in der Sitzung vor- gelegt. Weiterer Kritikpunkt im OGR war die Aufgabendefinition, insbesondere der hier genannte Wohnmobilpark. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass alle in der Defi- nition genannten Anlagen bereits vorhanden oder Bestandteil eines ersten Planentwurfs aus dem Jahr 2020 sind. Der Ausschuss sollte sich nochmals mit dem Thema einer Überplanung des Bruchgelän- des befassen und ggf. auch festlegen, welche Funktionen/Nutzungskomponenten aus Sicht der Gemeinde in die Planung mit einbezogen werden sollen. Stand: 01.06.2026, 10:36 Uhr - 2 - In der Sitzung am 28.05.2026 hat der Bauausschuss die Angelegenheit nochmals einge- hend beraten mit folgendem Ergebnis: Es wird einstimmig empfohlen, zur Neugestaltung und Neuordnung des Bruchwiesenge- ländes eine Planung in Auftrag zu geben. Die Überplanung soll an den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro Stadt+Natur Landau zum Angebotspreis in Höhe von 4.250 € + 7% Nebenkosten vergeben werden. Grundlage der Überplanung soll die Aufgabendefinition vom 15.09.2025 sein. Die Planung ist als Rahmenplanung für die Entwicklung des Bruchgeländes zu einer at- traktiven, zeitgemäßen Spiel-, Erholungs- und Freizeitfläche für alle Altersgruppen der Be- völkerung zu verstehen. Die einzelnen Planelemente sollen schrittweise, insbesondere entsprechend der jeweiligen Finanzierbarkeit in den nächsten Jahren umgesetzt werden Die Kosten für die Realisierung der einzelnen Planelemente sind zu ermitteln. Beschlussvorschlag: (bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift) Der Gemeinderat beschließt, die Planungsleistungen für die Überplanung und Neuord- nung des Freizeit- und Erholungsgebietes Bruchwiesengelände an das Planungsbüro „Stadt+Natur“ aus Landau gemäß Angebot vom 23.01.2026 zum Angebotspreis in Höhe von 4.250 €, plus 7 % Nebenkosten, zzgl. 19 % MwSt. (5.411,53 € brutto) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig: Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: Leidecker, Bürgermeister Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A. Datum: ___.___.______ (Unterschrift) Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht! Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu- gänglich!)

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