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Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses für 3 Wohneinheiten in der Kapellenstraße; Zustimmung gem. § 36a Abs. 1 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☐ ☐ ☐
Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang
Verbandsgemeinde
Waldfischbach-Burgalben Den 21.05.2026
BESCHLUSSVORLAGE 8/26/026
Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter:
Fachbereich 2 - Natür- 2.1.1 611-14 Lösch, Philipp
liche Lebensgrundla-
gen und Bauen
Gremium: Termin: Status:
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und 28.05.2026 öffentlich
Ortsentwicklung und Spielplätze der Ortsge-
meinde Waldfischbach-Burgalben
Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldfisch- 11.06.2026 öffentlich
bach-Burgalben
TOP:
Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses für 3 Wohneinheiten in der Kapellen-
straße;
Zustimmung gem. § 36a Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Wohnhauserweiterung für insg. 3 Wohneinheiten in der
Kapellenstraße vor.
Baugrundstück ist Flurstück Nr. 2094/20, Gemarkung Burgalben.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Aufm Hübel-
Änderungsplan 2 zum Teil A“.
Das Vorhaben widerspricht teilweise den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes bzgl.
Dachform und Firstrichtung.
Gemäß § 31 Abs. 3 BauGB kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in ver-
gleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten des Woh-
nungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Inte-
ressen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Befreiung ist mit öffentlichen Be-
langen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prü-
fung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat.
Gemäß § 36a Abs. 1 Satz 2 BauGB erteilt die Gemeinde die Zustimmung, wenn das Vor-
haben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung verein-
bar ist.
Stand: 01.06.2026, 11:00 Uhr
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Die Zustimmung der Gemeinde gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach
Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird. Die Frist endet am
20.07.2026.
Die Angelegenheit wurde am 28.05.2026 im Bauausschuss behandelt.
Der Bauausschuss empfiehlt, die Zustimmung zu erteilen, unter der Maßgabe, dass die
gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen auf dem Baugrundstück tatsächlich
nachgewiesen werden.
Die Verwaltung hat dies überprüft (Siehe Beiblatt).
Beschlussvorschlag:
(bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift)
Der Gemeinderat beschließt, die Zustimmung gem. § 36a Abs. 1 BauGB zu der beantrag-
ten Wohnhauserweiterung für 3 Wohneinheiten in der Kapellenstraße, Flurstück Nr.
2094/20, Gemarkung Burgalben, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig:
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen:
Leidecker, Bürgermeister
Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A.
Datum: ___.___.______
(Unterschrift)
Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht!
Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu-
gänglich!)
Anlage: Prüfung Stellplätze
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