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6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Höheinöd; Zustimmung der Ortsgemeinden
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☐ ☐ ☐
Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang
Verbandsgemeinde
Waldfischbach-Burgalben Den 21.04.2026
BESCHLUSSVORLAGE 9/26/043
Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter:
Fachbereich 2 - Natür- 2.1.1 610-12 Lösch, Philipp
liche Lebensgrundla-
gen und Bauen
Gremium: Termin: Status:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Geiselberg öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Heltersberg öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Hermers- öffentlich
berg
Gemeinderat der Ortsgemeinde Höheinöd öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Horbach öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmalen- öffentlich
berg
Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinalben öffentlich
Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldfisch- öffentlich
bach-Burgalben
TOP:
6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-
Burgalben im Bereich der Gemarkung Höheinöd;
Zustimmung der Ortsgemeinden
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist die Verbandsgemeinde für die Flä-
chennutzungsplanung (FNP) im Sinne des § 5 BauGB zuständig.
Der Verbandsgemeinderat beschloss am 14.06.2023 die 6. Teiländerung des Flächennut-
zungsplanes zugunsten der Errichtung bzw. räumlichen Erweiterung einer Freiflächenpho-
tovoltaikanlage im Außenbereich der Gemarkung Höheinöd, westlich der bebauten Orts-
lage.
Die 6. Teiländerung des FNP sieht daher die Ausweisung einer entsprechenden Sonder-
baufläche für Freiflächenphotovoltaik vor.
Das Areal der 6. Teiländerung des FNP ist umgrenzt von Ackerbauflächen und deren Wirt-
schaftswegen sowie vereinzelten Gehölzstrukturstreifen. Im Süden und Westen folgen
Waldstrukturen sowie im Norden Gehölzstrukturen. Unmittelbar westlich an Fläche A an-
grenzend und somit inmitten der beiden Teilflächen befindet sich die bereits bestehende
Freiflächenphotovoltaikanlage „Am Horschelkopf“.
Stand: 21.04.2026, 15:38 Uhr
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Seitens der Ortsgemeinde Höheinöd wird im Parallelverfahren der entsprechende verbind-
liche Bebauungsplan aufgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwi-
ckeln. Die hier gegenständliche Teilfortschreibung ist somit erforderlich, damit der Bebau-
ungsplan Rechtskraft erlangen kann.
Die vollständigen Unterlagen der gegenständlichen 6. Teilfortschreibung des Flächennut-
zungsplanes können auf der Internetseite
www.vgwaldfischbach-burgalben.de/bauleitplanung
eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die vorliegende Teilfortschreibung des Flächennutzungs-
planes der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Teilfortschreibung be-
darf zudem der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt
hat und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt
eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Beschlussvorschlag:
(bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift)
Der Gemeinderat beschließt, der 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Höheinöd (Aus-
weisung einer Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik) gemäß § 67 Abs. 2 GemO i.
V. m. § 5 BauGB und § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig:
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen:
Leidecker, Bürgermeister
Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A.
Datum: ___.___.______
(Unterschrift)
Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht!
Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu-
gänglich!)
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Text aus PDF extrahiert