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6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Höheinöd; Zustimmung der Ortsgemeinden

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Datum2026-06-11
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☐ ☐ ☐ Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben Den 21.04.2026 BESCHLUSSVORLAGE 9/26/043 Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Fachbereich 2 - Natür- 2.1.1 610-12 Lösch, Philipp liche Lebensgrundla- gen und Bauen Gremium: Termin: Status: Gemeinderat der Ortsgemeinde Geiselberg öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Heltersberg öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Hermers- öffentlich berg Gemeinderat der Ortsgemeinde Höheinöd öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Horbach öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmalen- öffentlich berg Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinalben öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldfisch- öffentlich bach-Burgalben TOP: 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach- Burgalben im Bereich der Gemarkung Höheinöd; Zustimmung der Ortsgemeinden Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist die Verbandsgemeinde für die Flä- chennutzungsplanung (FNP) im Sinne des § 5 BauGB zuständig. Der Verbandsgemeinderat beschloss am 14.06.2023 die 6. Teiländerung des Flächennut- zungsplanes zugunsten der Errichtung bzw. räumlichen Erweiterung einer Freiflächenpho- tovoltaikanlage im Außenbereich der Gemarkung Höheinöd, westlich der bebauten Orts- lage. Die 6. Teiländerung des FNP sieht daher die Ausweisung einer entsprechenden Sonder- baufläche für Freiflächenphotovoltaik vor. Das Areal der 6. Teiländerung des FNP ist umgrenzt von Ackerbauflächen und deren Wirt- schaftswegen sowie vereinzelten Gehölzstrukturstreifen. Im Süden und Westen folgen Waldstrukturen sowie im Norden Gehölzstrukturen. Unmittelbar westlich an Fläche A an- grenzend und somit inmitten der beiden Teilflächen befindet sich die bereits bestehende Freiflächenphotovoltaikanlage „Am Horschelkopf“. Stand: 21.04.2026, 15:38 Uhr - 2 - Seitens der Ortsgemeinde Höheinöd wird im Parallelverfahren der entsprechende verbind- liche Bebauungsplan aufgestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwi- ckeln. Die hier gegenständliche Teilfortschreibung ist somit erforderlich, damit der Bebau- ungsplan Rechtskraft erlangen kann. Die vollständigen Unterlagen der gegenständlichen 6. Teilfortschreibung des Flächennut- zungsplanes können auf der Internetseite www.vgwaldfischbach-burgalben.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die vorliegende Teilfortschreibung des Flächennutzungs- planes der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Teilfortschreibung be- darf zudem der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Beschlussvorschlag: (bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift) Der Gemeinderat beschließt, der 6. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Höheinöd (Aus- weisung einer Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik) gemäß § 67 Abs. 2 GemO i. V. m. § 5 BauGB und § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig: Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: Leidecker, Bürgermeister Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A. Datum: ___.___.______ (Unterschrift) Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht! Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu- gänglich!) - 3 -

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