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7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Schmalenberg; Zustimmung der Ortsgemeinden

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Datum2026-05-19
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☐ ☐ ☐ Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben Den 21.04.2026 BESCHLUSSVORLAGE 6/26/011 Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Fachbereich 2 - Natür- 2.1.1 610-12 Lösch, Philipp liche Lebensgrundla- gen und Bauen Gremium: Termin: Status: Gemeinderat der Ortsgemeinde Geiselberg öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Heltersberg öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Hermers- öffentlich berg Gemeinderat der Ortsgemeinde Höheinöd öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Horbach öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmalen- öffentlich berg Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinalben öffentlich Gemeinderat der Ortsgemeinde Waldfisch- öffentlich bach-Burgalben TOP: 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach- Burgalben im Bereich der Gemarkung Schmalenberg; Zustimmung der Ortsgemeinden Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist die Verbandsgemeinde für die Flä- chennutzungsplanung (FNP) im Sinne des § 5 BauGB zuständig. Der Verbandsgemeinderat beschloss am 22.03.2023 die 7. Teiländerung des FNP zu- gunsten der Errichtung eines gemeinsamen Neubaus für die Feuerwehr und die Kinderta- gesstätte im Bereich der Flurstücke Nrn. 172/5, 193 und 2803/2 der Gemarkung Die 7. Teiländerung des FNP sieht die Ausweisung einer entsprechenden Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und KITA vor. Seitens der Ortsgemeinde Schmalenberg wird im Parallelverfahren der entsprechende verbindliche Bebauungsplan aufgestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwi- ckeln. Die hier gegenständliche Teilfortschreibung ist erforderlich, damit der Bebauungs- plan Rechtskraft erlangen kann. Stand: 21.04.2026, 18:05 Uhr - 2 - Die vollständigen Unterlagen der gegenständlichen 7. Teilfortschreibung des Flächennut- zungsplanes können auf der Internetseite www.vgwaldfischbach-burgalben.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die vorliegende Teilfortschreibung des Flächennutzungs- planes der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Teilfortschreibung be- darf zudem der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Beschlussvorschlag: (bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift) Der Gemeinderat beschließt, der 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Bereich der Gemarkung Schmalenberg (Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf zugunsten der Feuerwehr und KITA im Bereich der Flurstücke Nrn. 172/5, 193 und 2803/2) gemäß § 67 Abs. 2 GemO i. V. m. § 5 BauGB und § 203 Abs. 2 S. 2 BauGB zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig: Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: Leidecker, Bürgermeister Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A. Datum: ___.___.______ (Unterschrift) Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht! Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu- gänglich!) - 3 -

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