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Satzung der Ortsgemeinde Schmalenberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☐ ☐ ☐
Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang
Verbandsgemeinde
Waldfischbach-Burgalben Den 16.04.2026
BESCHLUSSVORLAGE 6/26/010
Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter:
Fachbereich 1 - Orga- 4.3 4/963-01 Gundacker, Andre
nisation und Finanzen
Gremium: Termin: Status:
Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmalen- öffentlich
berg
TOP:
Satzung der Ortsgemeinde Schmalenberg über die Festsetzung der Hebesätze für
die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)
Sachverhalt:
In der Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2026 wurde das Haushaltskonsolidierungs-
konzept beschlossen. Im Haushaltskonsolidierungskonzept enthalten ist eine Erhöhung
des Hebesatzes der Grundsteuer B:
Hebesatz Grundsteuer B 515 v. H. (bisher 465 v. H.)
Durch den Beschluss ist der Erlass einer geänderten Satzung über die Festsetzung der
Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung) notwendig.
Beschlussvorschlag:
(bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift)
Der Gemeinderat beschließt beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung).
Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig:
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen:
Leidecker, Bürgermeister
Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A.
Datum: ___.___.______
Stand: 17.04.2026, 08:06 Uhr
- 2 -
(Unterschrift)
Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht!
Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu-
gänglich!)
Text aus PDF extrahiert