Startseite › Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben › Antrag

Satzung der Ortsgemeinde Schmalenberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

☐ ☐ ☐ Fachbereich 1/O Orts-/Bürgermeister/in zum Vorgang Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben Den 16.04.2026 BESCHLUSSVORLAGE 6/26/010 Fachbereich: Sachgebiet: Aktenzeichen: Sachbearbeiter: Fachbereich 1 - Orga- 4.3 4/963-01 Gundacker, Andre nisation und Finanzen Gremium: Termin: Status: Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmalen- öffentlich berg TOP: Satzung der Ortsgemeinde Schmalenberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung) Sachverhalt: In der Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2026 wurde das Haushaltskonsolidierungs- konzept beschlossen. Im Haushaltskonsolidierungskonzept enthalten ist eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B: Hebesatz Grundsteuer B 515 v. H. (bisher 465 v. H.) Durch den Beschluss ist der Erlass einer geänderten Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung) notwendig. Beschlussvorschlag: (bei Informationsvorlagen: Vorschlag für die Formulierung der Niederschrift) Der Gemeinderat beschließt beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2026 (Hebesatzsatzung). Abstimmungsergebnis: JA: NEIN: Enthaltung: einstimmig: Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: Leidecker, Bürgermeister Freigabe: Orts-/Bürgermeister/Vorsteher/in o.V.i.A. Datum: ___.___.______ Stand: 17.04.2026, 08:06 Uhr - 2 - (Unterschrift) Achtung: Ohne diese Freigabe, wird die Vorlage durch die Verwaltung nicht in Umlauf gebracht! Die Freigabe gilt auch für das Ratsinformationssystem, d.h. die Vorlage ist für die Ratsmitglieder unmittelbar zu- gänglich!)

Text aus PDF extrahiert