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Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Saarburg; Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat Saarburg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Saarburg-Kell |
| Datum | 2026-05-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 05.05.2026
S a a r b u r g - K e l l
Fb. 1.1 - Wahlen Az.: 004-110 Hau
öffentlich
Vorlagen-Nr.: 118/2026/060
B E S C H L U S S V O R L A G E
Gremium : Stadtrat Saarburg
Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Saarburg;
Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat Saarburg
Sachdarstellung
Mit beigefügtem Schreiben vom 20.04.2026 beantragt die CDU-Stadtratsfraktion eine Änderung
der Geschäftsordnung des Stadtrates Saarburg vom 29.08.2024.
Beantragt wird zum einen, dass die Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten die
Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen erhalten sollen.
Weiterhin soll diesem Personenkreis auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell (RIS) ein uneingeschränkter Zugriff über die Niederschriften
nichtöffentlicher Sitzungen eingerichtet werden.
Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen sind gemäß § 41 Abs. 2 S. 2 GemO jedem
Ratsmitglied auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
Das Einsichtsrecht steht nach der geltenden Rechtsprechung grundsätzlich nur der Person zu,
die zum Zeitpunkt der protokollierten oder der darauffolgenden Sitzung Ratsmitglied ist bzw.
war. Ein ständiges Unterrichtungsrecht aller künftigen Ratsmitglieder über den Inhalt früherer
Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen ist hiermit nicht verbunden.
Zulässige Regelungen können gemäß VV Nr. 5 zu § 41 GemO i.V.m. § 41 Abs. 2 S. 3 GemO in
der Geschäftsordnung getroffen werden, sofern es sich nicht um Beratungspunkte handelt, die
der Schweigepflicht (§ 20 GemO) unterliegen.
Darüber hinaus sind insbesondere die Vorschriften des § 22 GemO einzuhalten.
Damit kann einer befangenen Person die nichtöffentliche Niederschrift weder zur Einsicht
vorgelegt, noch sonstwie zugeleitet werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen,
in diesen Fällen eine Vertretungsregelung für die Fraktionsvorsitzenden vorzusehen, so dass
hier eine Zuleitung an die/den stellv. Fraktionsvorsitzende/n erfolgt.
In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen zur zulässigen Aufbewahrung und
datenschutzkonformen Vernichtung insbesondere nichtöffentlicher Sitzungsunterlagen
hingewiesen, die Bestandteil der Kommunikationsvereinbarung über die elektronische
Kommunikation mit dem Sitzungsmanagement sind. Sie liegen somit allen Mandatsträgern vor.
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Was die ebenfalls gewünschte Zurverfügungstellung nichtöffentlicher Niederschriften im RIS
betrifft, so kann dem leider nicht entsprochen werden. Hierfür fehlt es nach wie vor an der
erforderlichen rechtlichen Ermächtigungsgrundlage, so dass diesbezügliche Regelungen in der
Geschäftsordnung rechtswidrig wären.
Aus diesem Grund werden die nichtöffentlichen Niederschriften der kommunalen Gremien
seitens der Verwaltung nicht ins RIS übertragen.
Derzeit erfolgt daher nur der Upload und die Veröffentlichung der Niederschriften über die
öffentlichen Sitzungen ins RIS. Hierauf ist jederzeit ein ungehinderter Zugriff gewährleistet.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder, § 37 Abs. 1 GemO.
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtrat Saarburg beschließt, dem Antrag der CDU Fraktion vom 20.04.2026 stattzugeben
und § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates Saarburg wie folgt zu ändern:
‚Die Niederschrift über öffentliche Sitzungen soll jedem Ratsmitglied
spätestens einen Monat nach der Sitzung schriftlich oder elektronisch
zugeleitet werden; § 2 Abs. 1 a gilt sinngemäß. Die Niederschrift über
nichtöffentliche Sitzungen ist den Beigeordneten und den
Fraktionsvorsitzenden zuzuleiten und jedem Ratsmitglied auf
Verlangen zur Einsicht vorzulegen; dies gilt nicht für Ratsmitglieder,
die von der Beratung und Entscheidung nach § 9 ausgeschlossen
waren.
Sind Fraktionsvorsitzende nach § 9 ausgeschlossen, so soll in diesen
Fällen den stellv. Fraktionsvorsitzenden die Niederschrift über die
nichtöffentliche Niederschrift zugeleitet werden.‘“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 25
Anwesend waren:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister
Anlage: Antrag CDU-Fraktion
V e r t e i l e r :
- Stadt Saarburg
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- zum Vorgang
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