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Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Saarburg; Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat Saarburg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Saarburg-Kell
Datum2026-05-13
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, 05.05.2026 S a a r b u r g - K e l l Fb. 1.1 - Wahlen Az.: 004-110 Hau öffentlich Vorlagen-Nr.: 118/2026/060 B E S C H L U S S V O R L A G E Gremium : Stadtrat Saarburg Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Saarburg; Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat Saarburg Sachdarstellung Mit beigefügtem Schreiben vom 20.04.2026 beantragt die CDU-Stadtratsfraktion eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Saarburg vom 29.08.2024. Beantragt wird zum einen, dass die Fraktionsvorsitzenden und Beigeordneten die Niederschriften über die nichtöffentlichen Sitzungen erhalten sollen. Weiterhin soll diesem Personenkreis auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell (RIS) ein uneingeschränkter Zugriff über die Niederschriften nichtöffentlicher Sitzungen eingerichtet werden. Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen sind gemäß § 41 Abs. 2 S. 2 GemO jedem Ratsmitglied auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Das Einsichtsrecht steht nach der geltenden Rechtsprechung grundsätzlich nur der Person zu, die zum Zeitpunkt der protokollierten oder der darauffolgenden Sitzung Ratsmitglied ist bzw. war. Ein ständiges Unterrichtungsrecht aller künftigen Ratsmitglieder über den Inhalt früherer Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen ist hiermit nicht verbunden. Zulässige Regelungen können gemäß VV Nr. 5 zu § 41 GemO i.V.m. § 41 Abs. 2 S. 3 GemO in der Geschäftsordnung getroffen werden, sofern es sich nicht um Beratungspunkte handelt, die der Schweigepflicht (§ 20 GemO) unterliegen. Darüber hinaus sind insbesondere die Vorschriften des § 22 GemO einzuhalten. Damit kann einer befangenen Person die nichtöffentliche Niederschrift weder zur Einsicht vorgelegt, noch sonstwie zugeleitet werden. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, in diesen Fällen eine Vertretungsregelung für die Fraktionsvorsitzenden vorzusehen, so dass hier eine Zuleitung an die/den stellv. Fraktionsvorsitzende/n erfolgt. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen zur zulässigen Aufbewahrung und datenschutzkonformen Vernichtung insbesondere nichtöffentlicher Sitzungsunterlagen hingewiesen, die Bestandteil der Kommunikationsvereinbarung über die elektronische Kommunikation mit dem Sitzungsmanagement sind. Sie liegen somit allen Mandatsträgern vor. - 2 - Was die ebenfalls gewünschte Zurverfügungstellung nichtöffentlicher Niederschriften im RIS betrifft, so kann dem leider nicht entsprochen werden. Hierfür fehlt es nach wie vor an der erforderlichen rechtlichen Ermächtigungsgrundlage, so dass diesbezügliche Regelungen in der Geschäftsordnung rechtswidrig wären. Aus diesem Grund werden die nichtöffentlichen Niederschriften der kommunalen Gremien seitens der Verwaltung nicht ins RIS übertragen. Derzeit erfolgt daher nur der Upload und die Veröffentlichung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ins RIS. Hierauf ist jederzeit ein ungehinderter Zugriff gewährleistet. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, § 37 Abs. 1 GemO. Beschlussvorschlag: „Der Stadtrat Saarburg beschließt, dem Antrag der CDU Fraktion vom 20.04.2026 stattzugeben und § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates Saarburg wie folgt zu ändern: ‚Die Niederschrift über öffentliche Sitzungen soll jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach der Sitzung schriftlich oder elektronisch zugeleitet werden; § 2 Abs. 1 a gilt sinngemäß. Die Niederschrift über nichtöffentliche Sitzungen ist den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden zuzuleiten und jedem Ratsmitglied auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen; dies gilt nicht für Ratsmitglieder, die von der Beratung und Entscheidung nach § 9 ausgeschlossen waren. Sind Fraktionsvorsitzende nach § 9 ausgeschlossen, so soll in diesen Fällen den stellv. Fraktionsvorsitzenden die Niederschrift über die nichtöffentliche Niederschrift zugeleitet werden.‘“ Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder: 25 Anwesend waren: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister Anlage: Antrag CDU-Fraktion V e r t e i l e r : - Stadt Saarburg - - zum Vorgang

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