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Antrag zur Nachpflanzung von Bäumen in Essinger Flurflächen hier: Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. vom 23.11.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Datum2025-12-09
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Verbandsgemeindeverwaltung Beschlussvorlage Nr. 2025/0519 Konrad-Lerch-Ring 6 76877 Offenbach a. d. Queich Fachbereich: Zentrale Dienste Datum: 01.12.2025 Verfasser/in: Cavalar, Diana AZ: F1/004-17/2 Cav. Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Essingen 09.12.2025 öffentlich beschließend Betreff: Antrag zur Nachpflanzung von Bäumen in Essinger Flurflächen hier: Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. vom 23.11.2025 Rechts- und Sachlage: Die Grüne Bürgerliste stellt den Antrag auf Pflanzung folgender Gehölze, für die Pflanzung im Herbst/Winter 2025/26: 1. 2 Apfelbäume (Sorte „Kaiser Wilhelm“) Flurstück 7459/2 am Silbersee als Austausch der abgestorbenen Apfelbäume Beschlussvorschlag 1: Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. vom 23.11.2025 nicht. Die Genehmigung zur Pflanzung von 2 Apfelbäumen auf dem Flurstück 7459/2(am Silbersee), als Ersatz für die abgestorbenen Apfelbäume wird erteilt/nicht erteilt. 2. 2 Mandelbäume Flurstück 8289 bei der Napoleonsbank zur Verschöne- rung des Ortseingangs Anmerkung: Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße ist die Genehmigung des Landesbetriebs für Mobilität (LBM) erforderlich. Beschlussvorschlag 2: Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Grünen Bürgerliste e. V. nicht. Die Genehmigung zur Pflanzung von 2 Mandelbäumen auf dem Flurstück 8289 bei der Napoleonsbank, zur Verschönerung des Ortseingangs, wird erteilt (vorbehaltlich der Genehmigung des LBM)/nicht erteilt. Die Kreisverwaltung stellt jährlich Mittel für Gehölzpflanzungen in der Flur im Wert von bis zu 250 € zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Kosten (Pfähle, Bindestrick, Rindenmulch) müssten von der Gemeinde getragen werden (Produktnr. 55401 Naturschutz u. Landschaftspflege oder 55404 Eh da- Schutzflächen). In der Anlage zur Sitzungsvorlage sind Lagepläne der Standorte und Fotos beigefügt. Über den Antrag ist zu beraten und zu beschließen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: X Für die Ausführung stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: € Für die Ausführung sind Haushaltsmittel bereitzustellen in Höhe von: € Über die hierfür notwendige Deckung ist zu beschließen! Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Verteiler: Fachbereich 1 zur Sitzung X Bürgermeister @ 03.12.2025 WV: X Ortsbürgermeister/in @ 01.12.2025 Erster Beigeordneter

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