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Tempo 30 in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße u. nördl. Kirchstraße - Antrag der SPD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Datum2025-05-19
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Verbandsgemeindeverwaltung Beschlussvorlage Nr. 2025/0208 Konrad-Lerch-Ring 6 76877 Offenbach a. d. Queich Fachbereich: Bürgerdienste Datum: 08.05.2025 Verfasser/in: Köhler, Steven AZ: F4/161-02/02koehler Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Essingen 19.05.2025 öffentlich beschließend Betreff: Tempo 30 in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße u. nördl. Kirchstraße - Antrag der SPD-Fraktion Rechts- und Sachlage: Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat am 11. April 2025 einen Antrag für die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße und der nördlichen Kirchstraße eingereicht. Der Antrag wurde dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Gemeinderat soll sich über diesen Vorschlag austauschen, beraten und letztendlich darüber entscheiden, ob und ggf. wie dieser Antrag weiterverfolgt werden soll. Hinweise der unteren Straßenverkehrsbehörde (= das örtliche Ordnungsamt) zum geplanten Sachverhalt: Bei den hier betroffenen Straßen handelt es sich nicht um Gemeindestraßen, sondern um Landesstraßen. Zum einen ist die L542 (Kirchstraße), zum anderen die L513 (Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße) betroffen. Die beabsichtigte Maßnahme ist daher zwingend mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) abzustimmen. Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Eine Reduzierung bzw. Geschwindigkeitsbeschränkung ist nach den derzeitigen Vorschriften u.a. möglich:  aus Sicherheitsgründen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.  im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, - tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern, usw.  aus Gründen des Lärmschutzes Bei dem hier geplanten Vorhaben könnten Gründe des Lärmschutzes – analog des südlichen Teils der Kirchstraße – am nächsten liegen. Hierfür sind spezielle Lärmberechnungen erforderlich. Diese wird die untere Straßenverkehrsbehörde im Fall eines positiven Gemeinderatsbeschlusses zur Weiterverfolgung des Antrages beim LBM beauftragen. Sonstige Hinweise der unteren Straßenverkehrsbehörde: Angelegenheiten im Straßenverkehr (u.a. nach der Straßenverkehrsordnung; StVO) nimmt die Verwaltung als Auftragsangelegenheit wahr. Sprich, die Gemeinde hat zwar ein Antragsrecht und bei einigen Sachverhalten (z.B. bei der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs oder einer Tempo-30-Zone) muss seitens der Straßenverkehrsbehörde bei der betroffenen Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen eingeholt werden. Allerdings liegt die letztendliche Entscheidung in Straßenverkehrsangelegenheiten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, dass der in dem Antrag vom 11. April 2025 der SPD-Gemeinderatsfraktion gemachte Vorschlag, die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße und der nördlichen Kirchstraße, weiterverfolgt werden soll. Die Gemeinde wird daher seitens des Rates gebeten einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 45 Abs. 1j StVO) zu stellen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Für die Ausführung stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: € Für die Ausführung sind Haushaltsmittel bereitzustellen in Höhe von: € Über die hierfür notwendige Deckung ist zu beschließen! X Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Verteiler: Fachbereich 1 zur Sitzung X Bürgermeister WV: X Ortsbürgermeister/in

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