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Tempo 30 in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße u. nördl. Kirchstraße - Antrag der SPD-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich |
| Datum | 2025-05-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Beschlussvorlage Nr. 2025/0208
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach a. d. Queich
Fachbereich: Bürgerdienste Datum: 08.05.2025
Verfasser/in: Köhler, Steven AZ: F4/161-02/02koehler
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Essingen 19.05.2025 öffentlich beschließend
Betreff: Tempo 30 in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße u.
nördl. Kirchstraße - Antrag der SPD-Fraktion
Rechts- und Sachlage:
Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat am 11. April 2025 einen Antrag für die
Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Raiffeisenstraße,
Spanierstraße, Dalbergstraße und der nördlichen Kirchstraße eingereicht.
Der Antrag wurde dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat soll sich über diesen Vorschlag austauschen, beraten und
letztendlich darüber entscheiden, ob und ggf. wie dieser Antrag weiterverfolgt
werden soll.
Hinweise der unteren Straßenverkehrsbehörde (= das örtliche Ordnungsamt) zum
geplanten Sachverhalt:
Bei den hier betroffenen Straßen handelt es sich nicht um Gemeindestraßen,
sondern um Landesstraßen. Zum einen ist die L542 (Kirchstraße), zum anderen
die L513 (Raiffeisenstraße, Spanierstraße, Dalbergstraße) betroffen. Die
beabsichtigte Maßnahme ist daher zwingend mit dem Landesbetrieb Mobilität
(LBM) abzustimmen.
Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge
50 km/h (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO).
Eine Reduzierung bzw. Geschwindigkeitsbeschränkung ist nach den derzeitigen
Vorschriften u.a. möglich:
aus Sicherheitsgründen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass
häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.
im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -
tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen,
Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und
Pflegeheimen oder Krankenhäusern, usw.
aus Gründen des Lärmschutzes
Bei dem hier geplanten Vorhaben könnten Gründe des Lärmschutzes – analog
des südlichen Teils der Kirchstraße – am nächsten liegen. Hierfür sind spezielle
Lärmberechnungen erforderlich. Diese wird die untere Straßenverkehrsbehörde
im Fall eines positiven Gemeinderatsbeschlusses zur Weiterverfolgung des
Antrages beim LBM beauftragen.
Sonstige Hinweise der unteren Straßenverkehrsbehörde:
Angelegenheiten im Straßenverkehr (u.a. nach der Straßenverkehrsordnung;
StVO) nimmt die Verwaltung als Auftragsangelegenheit wahr. Sprich, die
Gemeinde hat zwar ein Antragsrecht und bei einigen Sachverhalten (z.B. bei der
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs oder einer Tempo-30-Zone) muss
seitens der Straßenverkehrsbehörde bei der betroffenen Gemeinde das
gemeindliche Einvernehmen eingeholt werden. Allerdings liegt die letztendliche
Entscheidung in Straßenverkehrsangelegenheiten bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass der in dem Antrag vom 11. April 2025 der
SPD-Gemeinderatsfraktion gemachte Vorschlag, die Beschränkung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Raiffeisenstraße, Spanierstraße,
Dalbergstraße und der nördlichen Kirchstraße, weiterverfolgt werden soll.
Die Gemeinde wird daher seitens des Rates gebeten einen entsprechenden
Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (vgl. § 45 Abs. 1j StVO) zu
stellen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Für die Ausführung stehen Haushaltsmittel zur Verfügung: €
Für die Ausführung sind Haushaltsmittel bereitzustellen in Höhe von: €
Über die hierfür notwendige Deckung ist zu beschließen!
X Der Beschluss hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.
Verteiler:
Fachbereich 1 zur Sitzung X Bürgermeister
WV: X Ortsbürgermeister/in
Text aus PDF extrahiert