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Pflasterung des Bürgersteiges an der Straße Unter dem Hopfenberge; Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Rinteln vom 08.08.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-08-18
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion im Ortsrat Rinteln beantragt die Erneuerung des Gehweges „Unter dem Hopfenberge" vom Comenius-Kindergarten bis zum östlichen Kurvenbereich (Kosten: ca. 35.000–45.000 EUR). Die Verwaltung teilt mit, dass für 2026 keine ausreichenden Haushaltsmittel vorhanden sind; eine Sanierung ist frühestens 2027 möglich. Die Prioritäten werden im Rahmen der zukünftigen Ortsteile-Prioritätenliste vom Ortsrat entschieden und müssen stadtgebietsübergreifend koordiniert werden.

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Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 254-2026 AMT/OE 10 öffentlich T O P : Pflasterung des Bürgersteiges an der Straße Unter dem Hopfenberge; Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Rinteln vom 08.08.2026 Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Ortsrat der Ortschaft Rinteln 18.08.2026 beschließend BESCHLUSSVORSCHLAG: Über die Priorisierung des Gehweges an der Straße Unter dem Hopfenberge wird, aufgrund der in der Sachdarstellung aufgeführten Gründe, in der nächsten Sitzung des Ortsrates im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige Ortsteil- Prioritätenliste entschieden. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 254-2026 Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion im Ortsrat Rinteln hat mit Antrag vom 08.08.2026 die Erneuerung des Gehweges „Unter dem Hopfenberge“ vom Comenius-Kindergarten bis zum östlichen Kurvenbereich beantragt. Der vollständige Antrag ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Derzeit sind die Mittel für die Straßensanierung und Gehwege begrenzt. In der Kostenstelle 541000.421200 sind insgesamt 750.000,- EUR sowie zusätzlich Haushaltsreste in Höhe von 137.804,68 EUR vorhanden. Somit standen insgesamt 887.804,68 EUR zur Verfügung. Hieraus sind bereits der Rahmenvertrag für Straßenunterhaltung, die bituminöse Straßensanierung, Aufträge für kleinere Unterhaltungsarbeiten eingebucht sowie für weitere Reparatur-, Unterhaltungsarbeiten und Materialien wie Schotter, Splitt, Kaltasphalt, Ölbindemittel, Bankettbaustoffe gezahlt worden. Somit verbleiben bis Ende des Jahres für weitere Maßnahmen noch 61.878,87 EUR (Stand 11.08.2026) die zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit zwingend bis Jahresende benötigt werden. Unter Betrachtung aller Straßen und Gehwege im Stadtgebiet sind somit für die beantrage Maßnahme in diesem Jahr keine Haushaltsmittel vorhanden. Die Erneuerung des Gehweges kann somit frühestens in 2027 erfolgen, sofern ausreichende Haushaltsmittel im Zuge der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2027 zur Verfügung gestellt werden. Der Ortsrat kann über die Prioritäten der Gehwege in seinem Ortsteil entscheiden und diese grundsätzlich entgegen der Empfehlung der Verwaltung in seiner Zuständigkeit ändern. Die Verwaltung muss jedoch die Prioritäten aller Gehwege im gesamten Stadtgebiet im Zuge der Gleichbehandlung aller Ortsteile berücksichtigen. Jeder Ortsrat hat damit die Möglichkeit, innerhalb seines Ortsteilgebietes die Prioritäten der in seiner Zuständigkeit liegenden Gehwege festzulegen. Die konkrete Reihenfolge der in einem Haushaltsjahr zu sanierenden Gehwege im gesamten Stadtgebiet, erfolgt im Zuge der Entscheidung über die insgesamt durchzuführenden Maßnahmen. Dies bedeutet, dass im Ortsteil Rinteln ein Gehweg aufgrund eines möglichen Ortsratsbeschlusses zwar auf Priorität 1 im Ortsteil Rinteln gesetzt wird, jedoch aufgrund seiner Priorität über das gesamt Stadtgebiet gesehen, möglicherweise nur im Mittelfeld liegt und somit aufgrund der finanziell begrenzten Mittel noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt sondern, je nach Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel, möglicherweise erst in den nächsten Jahren an der Reihe ist. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 254-2026 Der Gehweg im Bereich Comenius-Kita weist Mängel an der Oberfläche und starke Unebenheiten auf. Gleichwohl sind viele andere Gehwege im Rintelner Stadtgebiet in einem ähnlichen Zustand. Auf der Prioritätenliste ist der Gehweg bereits als sanierungsbedürftig eingestuft. Um die bereits ausgeführten Sanierungsabschnitte über die gesamte Länge des Gehweges zu komplettieren, wird die Erneuerung im Laufe des Jahres 2027 seitens der Verwaltung bei positiver Bestätigung durch den Ortsrat vorgesehen, sofern nicht Kapazitätsengpässe, die finanzielle Lage oder höherer Prioritäten wie beispielsweise notwendige Maßnahmen im Zuge der Verkehrssicherung, kurzfristig auftretenden Schäden o. ä. dem entgegen stehen. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Die Kosten der Maßnahme betragen ca. 35.000,- bis 45.000,- EUR. Haushaltsmittel stehen derzeit nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung. Für die Sanierung und Unterhaltung von Straßen sind Mittel im Zuge der Haushaltsplanberatungen für 2027 und die Folgejahre bereitzustellen. Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: ---- Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Durch die Erneuerung wird das Begehen für mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Gehilfen erleichtert. Auswirkungen auf die Umwelt: Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten.

Text aus PDF extrahiert