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Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der CDU-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Maikammer
Datum2026-06-11
DatenstufeNur Dokumente
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TOP 8: Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der CDU-Fraktion Sachdarstellung und Begründung: im Rahmen der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde die Verwaltung gebeten, einige weitere Informationen zur Ehrenamtskarte zu geben und insbesondere den personellen Aufwand abzuschätzen. Daher die nachstehenden Informationen: 1. Die Karte gibt es seit 2014; ca. 140 Kommunen nehmen an dem Solidarsystem teil, über 800 Vergünstigungen werden landesweit angeboten; bislang über 14.000 Karten ausgegeben. 2. Wie bereits in der Sitzung ausgeführt, ist Voraussetzung zum Erhalt der Ehrenamtskarte eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr, mindestens 5 Stunden/Woche oder 250 Stunden/Jahr, Mindestalter: 14 Jahre. Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen. Weiter ist Voraussetzung, dass die Person dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält, die über den Ausgleich von Auslagen hinaus geht. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen. Die Karte behält 2 Jahre Gültigkeit und muss dann neu beantragt werden. Ausführlich: https://wir-tun-was.rlp.de/anerkennen/ehrenamtskarte 3. Seit 2018 wurde die sog. Jubiläums-Ehrenamtskarte als besondere Ergänzung zur landesweiten Ehrenamtskarte eingeführt. Voraussetzung ist ein Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen o.g. Voraussetzungen entfallen gänzlich. Die Karte gilt lebenslang. 4. Beantragt werden muss die Karte bei der Verbandsgemeinde; der Verein muss das notwendige ehrenamtliche Engagement bestätigen; die Verbandsgemeinde prüft die Einhaltung der formalen Voraussetzungen und leitet den Antrag Unterlagen an die Leitstelle Ehrenamt bei der Landesregierung weiter, welche schließlich die Karte ausstellt. 5. Mit der Ehrenamtskarte können sämtliche Vergünstigungen in Rheinland-Pfalz genutzt werden, die das Land, alle teilnehmenden Kommunen und private Anbieter dafür zur Verfügung stellen. Alle aktuellen Vergünstigungsangebote sind ebenfalls unter o.g. link zu finden. I In den teilnehmenden Kommunen sollen mindestens zwei Vergünstigungen angeboten werden. 6. Nach Erfahrungswerten anderer Kommunen wird mit einem Aufwand für die Verwaltung in Höhe von wöchentlich ca. 1-2 Stunden gerechnet. Aussprache: Die Ratsmitglieder haben sich ausführlich besprochen. Noch unklar ist, welche Leistungen der Kommune oder von Privaten angeboten werden sollen. Zur Einführung sollen mind. zwei Leistungen genannt werden. Beschluss: Die grundsätzliche Einführung der Ehrenamtskarte zum 01.01.2027 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2

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