Startseite › Verbandsgemeinde Maikammer › Antrag
Einführung einer Ehrenamtskarte - Antrag der CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Maikammer |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 8: Einführung einer Ehrenamtskarte
- Antrag der CDU-Fraktion
Sachdarstellung und Begründung:
im Rahmen der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde die Verwaltung
gebeten, einige weitere Informationen zur Ehrenamtskarte zu geben und insbesondere
den personellen Aufwand abzuschätzen.
Daher die nachstehenden Informationen:
1. Die Karte gibt es seit 2014; ca. 140 Kommunen nehmen an dem Solidarsystem
teil, über 800 Vergünstigungen werden landesweit angeboten; bislang über
14.000 Karten ausgegeben.
2. Wie bereits in der Sitzung ausgeführt, ist Voraussetzung zum Erhalt der
Ehrenamtskarte eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr,
mindestens 5 Stunden/Woche oder 250 Stunden/Jahr, Mindestalter: 14 Jahre.
Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern
erfolgen.
Weiter ist Voraussetzung, dass die Person dafür keine pauschale finanzielle
Entschädigung erhält, die über den Ausgleich von Auslagen hinaus geht.
Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial,
Fahrtkosten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen.
Die Karte behält 2 Jahre Gültigkeit und muss dann neu beantragt werden.
Ausführlich: https://wir-tun-was.rlp.de/anerkennen/ehrenamtskarte
3. Seit 2018 wurde die sog. Jubiläums-Ehrenamtskarte als besondere Ergänzung zur
landesweiten Ehrenamtskarte eingeführt. Voraussetzung ist ein Engagement, das
seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen o.g. Voraussetzungen
entfallen gänzlich. Die Karte gilt lebenslang.
4. Beantragt werden muss die Karte bei der Verbandsgemeinde; der Verein muss
das notwendige ehrenamtliche Engagement bestätigen; die Verbandsgemeinde
prüft die Einhaltung der formalen Voraussetzungen und leitet den Antrag
Unterlagen an die Leitstelle Ehrenamt bei der Landesregierung weiter, welche
schließlich die Karte ausstellt.
5. Mit der Ehrenamtskarte können sämtliche Vergünstigungen in Rheinland-Pfalz
genutzt werden, die das Land, alle teilnehmenden Kommunen und private
Anbieter dafür zur Verfügung stellen.
Alle aktuellen Vergünstigungsangebote sind ebenfalls unter o.g. link zu finden.
I In den teilnehmenden Kommunen sollen mindestens zwei Vergünstigungen
angeboten werden.
6. Nach Erfahrungswerten anderer Kommunen wird mit einem Aufwand für die
Verwaltung in Höhe von wöchentlich ca. 1-2 Stunden gerechnet.
Aussprache:
Die Ratsmitglieder haben sich ausführlich besprochen.
Noch unklar ist, welche Leistungen der Kommune oder von Privaten angeboten werden
sollen. Zur Einführung sollen mind. zwei Leistungen genannt werden.
Beschluss:
Die grundsätzliche Einführung der Ehrenamtskarte zum 01.01.2027 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
Text aus PDF extrahiert