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Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen Klima-Check (Antrag der Fraktion Grüne/Linke) mit der Ergänzung um einen Check für Barrierefreiheit
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Linz am Rhein |
| Datum | 2026-03-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 1 /03 12
Zentrale Dienste und Digitales
Gremium Datum Status
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss des 05.03.2026 öffentlich
Verbandsgemeinderates Linz am Rhein vorberatend
Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen Klima-Check (Antrag der Fraktion
Grüne/Linke)
mit der Ergänzung um einen Check für Barrierefreiheit
Sachverhalt/Begründung:
Die Fraktion Grüne/Linke hat einen Antrag eingebracht, der die Einführung einer
systematischen Prüfung der Klimarelevanz von Beschlussvorlagen vorsieht. Ziel des Antrags
ist es, ein Verfahren zu entwickeln, das es ermöglicht, die Auswirkungen kommunaler
Entscheidungen auf Klima- und Umweltschutz nachvollziehbar, transparent und frühzeitig zu
bewerten.
Ergänzend soll künftig auch die Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe in kommunalen
Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Barrierefreiheit umfasst insbesondere die Frage, ob Maßnahmen, Projekte
oder Verwaltungsentscheidungen Auswirkungen auf die Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.02.2026 vorgestellt. Der
Rat hat daraufhin beschlossen, den Antrag zur weiteren, ergebnisoffenen Beratung in den
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss zu überweisen.
Im Ausschuss soll insbesondere geprüft werden:
• in welcher Form eine Klimarelevanzprüfung künftig in Beschlussvorlagen integriert
werden kann,
• welche Kriterien und Bewertungsmaßstäbe geeignet sind,
• wie ein schrittweises Einführungsverfahren gestaltet werden kann,
• welche organisatorischen, personellen oder technischen Voraussetzungen hierfür
erforderlich sind.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit ist zu prüfen:
• Werden Gebäude, Wege, Plätze oder digitale Angebote durch die Maßnahme besser
oder schlechter zugänglich?
• Entstehen neue Barrieren (z. B. Stufen, enge Durchgänge, fehlende Leitsysteme)?
• Werden bestehende Barrieren abgebaut?
Rechtliche Würdigung:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Klimarelevanzprüfung für
kommunale Beschlussvorlagen besteht derzeit nicht. Allerdings ergibt sich aus verschiedenen
Rechtsgrundlagen eine kommunale Verantwortung, Klima- und Umweltschutzbelange
angemessen zu berücksichtigen:
• § 1 Abs. 5 BauGB verpflichtet Kommunen, bei der städtebaulichen Entwicklung
insbesondere die Belange des Klima- und Umweltschutzes zu beachten.
• § 2 Abs. 2 GemO Rheinland-Pfalz fordert eine nachhaltige und
verantwortungsvolle Haushalts- und Verwaltungsführung.
• Landes- und Bundesklimaschutzgesetze formulieren Zielsetzungen, die auch
kommunale Handlungsspielräume betreffen.
• Die kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ermöglicht es
Gemeinden und Verbandsgemeinden, freiwillige Verfahren zur Verbesserung der
Entscheidungsqualität einzuführen.
Die Einführung einer Klimarelevanzprüfung ist somit rechtlich zulässig und bewegt sich im
Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie stellt ein freiwilliges Instrument dar, das die
Qualität politischer Entscheidungen verbessern kann, ohne bestehende Entscheidungsrechte
einzuschränken.
Die Berücksichtigung von Barrierefreiheit ist rechtlich stärker unterlegt. Relevante
Grundlagen sind u. a.:
• Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes
• Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(LGGBehM) Rheinland-Pfalz
• UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – insbesondere Art. 9
(Zugänglichkeit)
• § 2 Abs. 2 GemO Rheinland-Pfalz – Verpflichtung zu sozialer und nachhaltiger
Verwaltungsführung
Die Einführung einer standardisierten Barrierefreiheitsprüfung ist somit nicht nur zulässig,
sondern entspricht den gesetzlichen Zielsetzungen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe.
Finanzierung:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch die Überweisung. Eventuelle Kosten für
die Einführung eines Prüfverfahrens sind im weiteren Beratungsverlauf zu ermitteln.
_________________________
Unterschrift
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und berät
diesen ergebnisoffen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Modelle einer
Klimarelevanzprüfung sowie deren schrittweise Einführung darzustellen und dem
Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN
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