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Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen Klima-Check (Antrag der Fraktion Grüne/Linke) mit der Ergänzung um einen Check für Barrierefreiheit

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Linz am Rhein
Datum2026-03-05
DatenstufeNur Dokumente
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Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 1 /03 12 Zentrale Dienste und Digitales Gremium Datum Status Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss des 05.03.2026 öffentlich Verbandsgemeinderates Linz am Rhein vorberatend Ergänzung der Sitzungsvorlagen um einen Klima-Check (Antrag der Fraktion Grüne/Linke) mit der Ergänzung um einen Check für Barrierefreiheit Sachverhalt/Begründung: Die Fraktion Grüne/Linke hat einen Antrag eingebracht, der die Einführung einer systematischen Prüfung der Klimarelevanz von Beschlussvorlagen vorsieht. Ziel des Antrags ist es, ein Verfahren zu entwickeln, das es ermöglicht, die Auswirkungen kommunaler Entscheidungen auf Klima- und Umweltschutz nachvollziehbar, transparent und frühzeitig zu bewerten. Ergänzend soll künftig auch die Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe in kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Die Prüfung der Barrierefreiheit umfasst insbesondere die Frage, ob Maßnahmen, Projekte oder Verwaltungsentscheidungen Auswirkungen auf die Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben. Der Antrag wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.02.2026 vorgestellt. Der Rat hat daraufhin beschlossen, den Antrag zur weiteren, ergebnisoffenen Beratung in den Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss zu überweisen. Im Ausschuss soll insbesondere geprüft werden: • in welcher Form eine Klimarelevanzprüfung künftig in Beschlussvorlagen integriert werden kann, • welche Kriterien und Bewertungsmaßstäbe geeignet sind, • wie ein schrittweises Einführungsverfahren gestaltet werden kann, • welche organisatorischen, personellen oder technischen Voraussetzungen hierfür erforderlich sind. Hinsichtlich der Barrierefreiheit ist zu prüfen: • Werden Gebäude, Wege, Plätze oder digitale Angebote durch die Maßnahme besser oder schlechter zugänglich? • Entstehen neue Barrieren (z. B. Stufen, enge Durchgänge, fehlende Leitsysteme)? • Werden bestehende Barrieren abgebaut? Rechtliche Würdigung: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer Klimarelevanzprüfung für kommunale Beschlussvorlagen besteht derzeit nicht. Allerdings ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen eine kommunale Verantwortung, Klima- und Umweltschutzbelange angemessen zu berücksichtigen: • § 1 Abs. 5 BauGB verpflichtet Kommunen, bei der städtebaulichen Entwicklung insbesondere die Belange des Klima- und Umweltschutzes zu beachten. • § 2 Abs. 2 GemO Rheinland-Pfalz fordert eine nachhaltige und verantwortungsvolle Haushalts- und Verwaltungsführung. • Landes- und Bundesklimaschutzgesetze formulieren Zielsetzungen, die auch kommunale Handlungsspielräume betreffen. • Die kommunale Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG ermöglicht es Gemeinden und Verbandsgemeinden, freiwillige Verfahren zur Verbesserung der Entscheidungsqualität einzuführen. Die Einführung einer Klimarelevanzprüfung ist somit rechtlich zulässig und bewegt sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie stellt ein freiwilliges Instrument dar, das die Qualität politischer Entscheidungen verbessern kann, ohne bestehende Entscheidungsrechte einzuschränken. Die Berücksichtigung von Barrierefreiheit ist rechtlich stärker unterlegt. Relevante Grundlagen sind u. a.: • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes • Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz • UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – insbesondere Art. 9 (Zugänglichkeit) • § 2 Abs. 2 GemO Rheinland-Pfalz – Verpflichtung zu sozialer und nachhaltiger Verwaltungsführung Die Einführung einer standardisierten Barrierefreiheitsprüfung ist somit nicht nur zulässig, sondern entspricht den gesetzlichen Zielsetzungen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe. Finanzierung: Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen durch die Überweisung. Eventuelle Kosten für die Einführung eines Prüfverfahrens sind im weiteren Beratungsverlauf zu ermitteln. _________________________ Unterschrift Beschlussvorschlag: Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und berät diesen ergebnisoffen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Modelle einer Klimarelevanzprüfung sowie deren schrittweise Einführung darzustellen und dem Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO Lt. Beschlussvorschlag JA NEIN

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