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Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Auf dem Kreuzberg"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Linz am Rhein |
| Datum | 2025-04-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 4 /00 80
Gremium Datum Status
Bau- und Liegenschaftsausschuss des Gemeinderates 29.04.2025 öffentlich
Leubsdorf vorberatend
Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der
Straße "Auf dem Kreuzberg"
Sachverhalt/Begründung:
Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Leubsdorf hat mit Schreiben vom 07.01.2025 die Einrichtung
einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße „Auf dem Kreuzberg“ beantragt.
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am
Rhein habe dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Kennzeichnung eines sogenannten „verkehrsberuhigten Bereichs“ (Verkehrszeichen 325.1
StVO) bedeute, dass innerhalb dieses Bereichs nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
dürfe. Der Fahrzeugverkehr dürfe die Fußgängerinnen und die Fußgänger weder gefährden
noch behindern und müsse notfalls sogar warten. Die Fußgängerinnen und Fußgänger dürften
wiederum den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Kinderspiele seien überall erlaubt und es
dürfe nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden, ausgenommen zum Ein- oder Aus-
steigen und Be- oder Entladen.
Vor der Kennzeichnung solcher Bereiche müssten nach den einschlägigen Verwaltungsvor-
schriften jedoch örtliche und bauliche Voraussetzungen gegeben sein. Die örtlichen Voraus-
setzungen lägen vor, wenn die betroffenen Bereiche überwiegend eine Aufenthalts- und
Erschließungsfunktion hätten.
Bei den baulichen Voraussetzungen sei darauf zu achten, dass die betroffenen Straßen durch
ihre Gestaltung den Eindruck vermittelten, dass die Aufenthaltsfunktion überwiege und der
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung habe. Dies könne u.a. dadurch erreicht wer-
den, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht mit Zeichen
325.1 beschildert seien, unterscheide. In der Regel werde ein niveaugleicher Ausbau für die
ganze Straßenbreite erforderlich sein.
Diese verkehrsberuhigten Bereiche dürften von Fußgängerinnen und Fußgängern zwar in ihrer
ganzen Breite benutzt werden, aber Fahrzeuge müssten nicht alle Bereiche befahren können.
Daher sei es sogar ratsam, dass bestimmte Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger
reserviert würden, z.B. durch Poller oder Bewuchs, um den befahrbaren Bereich deutlich
abzugrenzen.
Die zum Parken vorgesehenen Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches bräuchten
nicht durch zusätzliche Schilder gekennzeichnet werden, es sei denn, dass die Parkvorgänge
reglementiert werden sollten (z.B. durch eine begrenzte Parkdauer oder auf bestimmte
Fahrzeugarten, wie z.B. PKWs, etc.). Für die Parkflächen genüge eine andere Kennzeichnung,
z.B. durch Markierungen oder Pflasterwechsel.
Zusätzlich empfehle es sich, dass durch den Einbau von Bodenschwellen oder -erhebungen
der gewünschte Effekt zur Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit zum Schutze der
Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden sollte. Solche Bodenschwellen müssten unter
Beachtung des Winterdienstes eingebaut werden.
Sofern die örtlichen und baulichen Voraussetzungen vorlägen, könne die
Straßenverkehrsbehörde einen verkehrsberuhigten Bereich im Einvernehmen mit der
Ortsgemeinde anordnen.
Vor der Aufstellung von Schildern müssten die baulichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nur die
Aufstellung von entsprechenden Schildern alleine würde die Gefährdung von Kindern sogar
noch erhöhen, da erfahrungsgemäß ohne bauliche Veränderungen die Geschwindigkeit nicht
reduziert werde.
Die Kosten für erforderliche bauliche Veränderungen seien über die Tiefbauabteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein zu ermitteln.
Zum Thema „Kiss-and-Drive-Parkplätze/Zone“ sei zu beachten, dass diese in ausreichender
Anzahl und Entfernung zur Schule eingerichtet würden, damit die gewünschte Entlastung des
Verkehrsaufkommens erreicht werden könne. In der Praxis sei aber oft festzustellen, dass
diese Parkplätze auch von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern benutzt
würden, wenn in diesem Bereich ohnehin schon Parkraumnot bestehe.
Eine zeitliche Begrenzung für die „Kiss-and-Drive“-Phasen könne durch Zusatzzeichen
kenntlich gemacht werden, sei allerdings auch nur schwer kontrollierbar, mit der Folge, dass
bei (unberechtigter) Belegung die bringenden oder abholenden Eltern wieder vor die Schule
fahren würden.
In der Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2025 wurde der Antrag zur weiteren Beratung mit
folgendem Beschluss in den Bau- und Liegenschaftsausschuss verwiesen:
Beschluss Gemeinderat, Sitzung vom 30.01.2025:
Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches in der Straße „Auf dem Kreuzberg“ aus und beauftragt den Bauausschuss hierzu
Maßnahmen vorzuschlagen.
Je nach Umfang und Art der Baumaßnahmen zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen
für eine verkehrsberuhigte Zone ist eine eventuelle Beitragspflicht im Rahmen des WKB zu
prüfen.
Finanzierung:
Die Finanzierung richtet sich nach dem Ergebnis der Prüfung, ob die Maßnahme als
Unterhaltungs- oder Investitionsmaßnahme bewertet wird.
Für Unterhaltungsmaßnahmen kommt die HH-Stelle “Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze“,
63000.51100 in Frage.
Für eine Investition müssten Mittel in den nächsten Haushalt eingestellt werden.
Haushaltsansatz lfd. Jahr Ermächtigungsübertragung Ansatz gesamt bisher angeordnet noch zur Verfügung
_________________________
Unterschrift
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss beschließt das weitere Vorgehen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN
An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO
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