Startseite › Verbandsgemeinde Linz am Rhein › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Auf dem Kreuzberg"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Linz am Rhein
Datum2025-04-29
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Si tzu n g svo rl ag e Nr . : 24 - 29 /0 4 /00 80 Gremium Datum Status Bau- und Liegenschaftsausschuss des Gemeinderates 29.04.2025 öffentlich Leubsdorf vorberatend Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Auf dem Kreuzberg" Sachverhalt/Begründung: Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Leubsdorf hat mit Schreiben vom 07.01.2025 die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße „Auf dem Kreuzberg“ beantragt. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein habe dazu folgende Stellungnahme abgegeben: Die Kennzeichnung eines sogenannten „verkehrsberuhigten Bereichs“ (Verkehrszeichen 325.1 StVO) bedeute, dass innerhalb dieses Bereichs nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden dürfe. Der Fahrzeugverkehr dürfe die Fußgängerinnen und die Fußgänger weder gefährden noch behindern und müsse notfalls sogar warten. Die Fußgängerinnen und Fußgänger dürften wiederum den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Kinderspiele seien überall erlaubt und es dürfe nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden, ausgenommen zum Ein- oder Aus- steigen und Be- oder Entladen. Vor der Kennzeichnung solcher Bereiche müssten nach den einschlägigen Verwaltungsvor- schriften jedoch örtliche und bauliche Voraussetzungen gegeben sein. Die örtlichen Voraus- setzungen lägen vor, wenn die betroffenen Bereiche überwiegend eine Aufenthalts- und Erschließungsfunktion hätten. Bei den baulichen Voraussetzungen sei darauf zu achten, dass die betroffenen Straßen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermittelten, dass die Aufenthaltsfunktion überwiege und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung habe. Dies könne u.a. dadurch erreicht wer- den, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht mit Zeichen 325.1 beschildert seien, unterscheide. In der Regel werde ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Diese verkehrsberuhigten Bereiche dürften von Fußgängerinnen und Fußgängern zwar in ihrer ganzen Breite benutzt werden, aber Fahrzeuge müssten nicht alle Bereiche befahren können. Daher sei es sogar ratsam, dass bestimmte Flächen für Fußgängerinnen und Fußgänger reserviert würden, z.B. durch Poller oder Bewuchs, um den befahrbaren Bereich deutlich abzugrenzen. Die zum Parken vorgesehenen Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches bräuchten nicht durch zusätzliche Schilder gekennzeichnet werden, es sei denn, dass die Parkvorgänge reglementiert werden sollten (z.B. durch eine begrenzte Parkdauer oder auf bestimmte Fahrzeugarten, wie z.B. PKWs, etc.). Für die Parkflächen genüge eine andere Kennzeichnung, z.B. durch Markierungen oder Pflasterwechsel. Zusätzlich empfehle es sich, dass durch den Einbau von Bodenschwellen oder -erhebungen der gewünschte Effekt zur Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit zum Schutze der Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden sollte. Solche Bodenschwellen müssten unter Beachtung des Winterdienstes eingebaut werden. Sofern die örtlichen und baulichen Voraussetzungen vorlägen, könne die Straßenverkehrsbehörde einen verkehrsberuhigten Bereich im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde anordnen. Vor der Aufstellung von Schildern müssten die baulichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nur die Aufstellung von entsprechenden Schildern alleine würde die Gefährdung von Kindern sogar noch erhöhen, da erfahrungsgemäß ohne bauliche Veränderungen die Geschwindigkeit nicht reduziert werde. Die Kosten für erforderliche bauliche Veränderungen seien über die Tiefbauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein zu ermitteln. Zum Thema „Kiss-and-Drive-Parkplätze/Zone“ sei zu beachten, dass diese in ausreichender Anzahl und Entfernung zur Schule eingerichtet würden, damit die gewünschte Entlastung des Verkehrsaufkommens erreicht werden könne. In der Praxis sei aber oft festzustellen, dass diese Parkplätze auch von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern benutzt würden, wenn in diesem Bereich ohnehin schon Parkraumnot bestehe. Eine zeitliche Begrenzung für die „Kiss-and-Drive“-Phasen könne durch Zusatzzeichen kenntlich gemacht werden, sei allerdings auch nur schwer kontrollierbar, mit der Folge, dass bei (unberechtigter) Belegung die bringenden oder abholenden Eltern wieder vor die Schule fahren würden. In der Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2025 wurde der Antrag zur weiteren Beratung mit folgendem Beschluss in den Bau- und Liegenschaftsausschuss verwiesen: Beschluss Gemeinderat, Sitzung vom 30.01.2025: Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße „Auf dem Kreuzberg“ aus und beauftragt den Bauausschuss hierzu Maßnahmen vorzuschlagen. Je nach Umfang und Art der Baumaßnahmen zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine verkehrsberuhigte Zone ist eine eventuelle Beitragspflicht im Rahmen des WKB zu prüfen. Finanzierung: Die Finanzierung richtet sich nach dem Ergebnis der Prüfung, ob die Maßnahme als Unterhaltungs- oder Investitionsmaßnahme bewertet wird. Für Unterhaltungsmaßnahmen kommt die HH-Stelle “Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze“, 63000.51100 in Frage. Für eine Investition müssten Mittel in den nächsten Haushalt eingestellt werden. Haushaltsansatz lfd. Jahr Ermächtigungsübertragung Ansatz gesamt bisher angeordnet noch zur Verfügung _________________________ Unterschrift Beschlussvorschlag: Der Bau- und Liegenschaftsausschuss beschließt das weitere Vorgehen. Beratungsergebnis: Einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN ENTHALTUNGEN An der Abstimmung nahm/en gemäß § 22 GemO nicht teil: Ausschluss § 22 GemO

Text aus PDF extrahiert