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Ausweisung einer Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage hier: Antrag der Ortsgemeinde Großniedesheim
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim |
| Datum | 2022-04-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim
Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich
Lebensgrundlagen und
Bauen
Sachbearbeiter/in Staiger, Ivonne
öffentlich Datum 10.02.2022
Aktenzeichen
2022/0099
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsstatus
Verbandsgemeinderat Lambsheim-Heßheim 06.04.2022 öffentlich beschließend
Betreff: Ausweisung einer Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage
hier: Antrag der Ortsgemeinde Großniedesheim
Sachverhalt:
Ein privater Investor beabsichtigt, östlich der Autobahn A 61 auf Gemarkung Großniedesheim auf
einer Fläche von ca. 6 ha eine Freiland-Solaranlage mit einer Leistung von 6000 kWp und einem
spezifischen Ertrag von 1.130 kWh/kWp pro Jahr zu errichten. Das Grundstück befindet sich im
Privatbesitz. Der Vorlage ist ein Lageplan beigefügt, anhand dessen der Standort zu ersehen ist.
Das Vorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Da das
Vorhaben weder als privilegiertes noch als sonstiges Vorhaben im Außenbereich
genehmigungsfähig ist, bedarf es zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens daher der
Aufstellung eines Bebauungsplans.
Da für den Bereich des Plangebiets im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ein
Vorranggebiet für die Landwirtschaft, überlagert mit einem Regionalen Grünzug ausgewiesen ist,
musste ein Zielabweichungsantrag an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gestellt
werden. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens wurde zudem eine vereinfachte
raumorderische Prüfung erforderlich. Beide Verfahren sind mittlerweile abgeschlossen. Es wurde
hierbei ein positiver Zielabweichungs- sowie raumordnerischer Bescheid erteilt.
Aufgrund der positiven Bescheide plant die Ortsgemeinde nun in das Bebauungsplanverfahren
einzusteigen. Da Bebauungspläne grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln
sind, ist zusätzlich eine Übernahme der Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage in den
Flächennutzungsplan erforderlich. Die Ortsgemeinde Großniedesheim hat deshalb in der Sitzung
am 03.02.2022 einen Antrag zur Aufnahme in den FNP an die Verbandsgemeinde Lambsheim-
Heßheim gestellt.
Es besteht aufgrund des aktuellen Verfahrensstand die Möglichkeit, diese Änderung in den
Offenlage-Entwurf des Flächennutzungsplans der VG Lambsheim-Heßheim nun aufzunehmen,
ohne dass es zu einer zeitlichen Verzögerung des FNP-Verfahrens kommt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Zustimmung zur Aufnahme der Fläche für eine
Freiland-Photovoltaik-Anlage in der Ortsgemeinde Großniedesheim in den FNP-Offenlage-
Entwurf.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 sich mit dem Sachverhalt
befasst und dem Verbandsgemeinderat nachfolgende Beschlussvorschlag empfohlen:
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Beschlussvorschlag:
Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim stimmt dem Antrag der Ortsgemeinde
Großniedesheim zu, die geplante Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage östlich der
Autobahn A 61 auf Gemarkung Großniedesheim in den aktuellen Flächennutzungsplan-Entwurf
zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel erforderlich: nein
Haushaltsmittel stehen bereit: entfällt
(Staiger) (Reith)
Dipl.-Ingenieurin Bürgermeister
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