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Ausweisung einer Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage hier: Antrag der Ortsgemeinde Großniedesheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Datum2022-04-06
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim Beschlussvorlage Abteilung Fachbereich Lebensgrundlagen und Bauen Sachbearbeiter/in Staiger, Ivonne öffentlich Datum 10.02.2022 Aktenzeichen 2022/0099 Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Beratungsstatus Verbandsgemeinderat Lambsheim-Heßheim 06.04.2022 öffentlich beschließend Betreff: Ausweisung einer Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage hier: Antrag der Ortsgemeinde Großniedesheim Sachverhalt: Ein privater Investor beabsichtigt, östlich der Autobahn A 61 auf Gemarkung Großniedesheim auf einer Fläche von ca. 6 ha eine Freiland-Solaranlage mit einer Leistung von 6000 kWp und einem spezifischen Ertrag von 1.130 kWh/kWp pro Jahr zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz. Der Vorlage ist ein Lageplan beigefügt, anhand dessen der Standort zu ersehen ist. Das Vorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Da das Vorhaben weder als privilegiertes noch als sonstiges Vorhaben im Außenbereich genehmigungsfähig ist, bedarf es zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens daher der Aufstellung eines Bebauungsplans. Da für den Bereich des Plangebiets im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft, überlagert mit einem Regionalen Grünzug ausgewiesen ist, musste ein Zielabweichungsantrag an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd gestellt werden. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens wurde zudem eine vereinfachte raumorderische Prüfung erforderlich. Beide Verfahren sind mittlerweile abgeschlossen. Es wurde hierbei ein positiver Zielabweichungs- sowie raumordnerischer Bescheid erteilt. Aufgrund der positiven Bescheide plant die Ortsgemeinde nun in das Bebauungsplanverfahren einzusteigen. Da Bebauungspläne grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist zusätzlich eine Übernahme der Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage in den Flächennutzungsplan erforderlich. Die Ortsgemeinde Großniedesheim hat deshalb in der Sitzung am 03.02.2022 einen Antrag zur Aufnahme in den FNP an die Verbandsgemeinde Lambsheim- Heßheim gestellt. Es besteht aufgrund des aktuellen Verfahrensstand die Möglichkeit, diese Änderung in den Offenlage-Entwurf des Flächennutzungsplans der VG Lambsheim-Heßheim nun aufzunehmen, ohne dass es zu einer zeitlichen Verzögerung des FNP-Verfahrens kommt. Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Zustimmung zur Aufnahme der Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage in der Ortsgemeinde Großniedesheim in den FNP-Offenlage- Entwurf. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 sich mit dem Sachverhalt befasst und dem Verbandsgemeinderat nachfolgende Beschlussvorschlag empfohlen: - 2 - Beschlussvorschlag: Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim stimmt dem Antrag der Ortsgemeinde Großniedesheim zu, die geplante Fläche für eine Freiland-Photovoltaik-Anlage östlich der Autobahn A 61 auf Gemarkung Großniedesheim in den aktuellen Flächennutzungsplan-Entwurf zu übernehmen. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel erforderlich: nein Haushaltsmittel stehen bereit: entfällt (Staiger) (Reith) Dipl.-Ingenieurin Bürgermeister

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