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R.Z.N. - Förderprogramm; Änderungsantrag

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
Datum2026-06-22
DatenstufeNur Dokumente
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BESCHLUSSVORLAGE Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) Nr. 2026/172 Beschlussorgan TOP-Status Verbandsgemeinderat Lambrecht (Pfalz) öffentlich beschließend Bezeichnung des Beratungsgegenstandes: R.Z.N. - Förderprogramm; Änderungsantrag Haushaltsmittel stehen zur geprüft und Beschlussvorschlag erstellt: An Ortsgemeinde/Stadt zur Kenntnisnahme: Verfügung: ja Finanzen Datum: nein = Deckungsvorschlag Unterschrift: Unterschrift: Sachverhalt und Beschlussempfehlung: Das R.Z.N.-Programm startete im Jahr 2025. Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde Lam- brecht (Pfalz). Seitens des Verbandsgemeinderates wurde entschieden, Mittel auch an die Ortsge- meinden, in etwa nach Höhe der Einwohnerzahl, weiterzuleiten. Die Mittel für die einzelnen Maß- nahmen wurden sodann nach Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat am 25.08.2025 und an- schließender Antragstellung vom Zuschussgeber genehmigt. Bis zum 31.12.2026 können die an- tragsberechtigten Kommunen noch Änderungsanträge stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Maßnahmen nach den Zuschussrichtlinien bis 31.12.2028 abgeschlossen sein sollen. Die Verwal- tung hat die Ortsgemeinden über den geplanten Verfahrensablauf informiert und um Mitteilung von eventuellen Änderungen bis 30.09.2026 gebeten. Die Stadt Lambrecht hat in der letzten Sitzung des Stadtrates am 09.06.2026 nun umfangreiche Änderungen ihres Maßnahmenkatalogs beschlossen und ist mit der Bitte auf die Verwaltung zugekommen, diese Maßnahmen nun vorab im Rahmen eines Änderungsantrags an den Zuschussgeber zur Genehmigung weiterzuleiten. Die Liste liegt der Beschlussvorlage (Änderungen in ROT) bei. Dieser neuen Beschlussfassung des Stadtrates entsprechend entfällt u.a. die Maßnahme „Herstel- lung von gesicherten Fahrradabstellplätzen“ durch den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN). Der VRN erhielt jedoch aufgrund der ursprünglichen Antragstellung bereits einen Zuwendungsweiterlei- tungsbescheid in Höhe von 48.000 € der inzwischen bestandskräftig ist. Dieser Bescheid wäre somit nun wieder zurück zu nehmen. Sollten dem VRN durch diese Mittelbewilligung allerdings bereits Kosten entstanden sein, so müssten diese erstattet werden. Neben den Gemeinden Esthal und Neidenfels hat nun auch die Stadt Lambrecht 2 Vereine mit R.Z.N.-Mitteln bedacht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seitens des Zuschussgebers an die Vereine die gleichen Maßstäbe für die Bezuschussung gestellt werden wie an die Kommunen, sei es in Bezug auf das Vergaberecht, der Dokumentation usw.. Sollten die Vereine die Maßnahmen nicht, nicht fristgerecht oder in sonst einer vom Zuschussgeber zu beanstandenden Art umsetzen besteht für die Vereine ein erhebliches finanzielles Risiko welches die Rückzahlung des Zuschusses zur Folge haben kann. An Abt. Mitteilung des Beratungsergebnisses - Sitzung am Für die Richtigkeit: wie vorgeschlagen beschlossen Unterschrift abweichender Beschluss (siehe Rückseite) Beschlussempfehlung: 1. Die vom Stadtrat Lambrecht vorgeschlagenen Änderungen werden beschlossen. 2. Der Wegfall der Maßnahme Ziffer 33 „Herstellung von gesicherten Fahrradabstellplätzen“ durch den VRN wird mit folgender Maßgabe beschlossen: Sollten durch den VRN bereits entstandene und nachgewiesene Kosten geltend gemacht werden sind diese von der Stadt Lambrecht zu tragen. Die Stadt Lambrecht (Pfalz) ist diesbezüglich von der Verwaltung ent- sprechend zu kontaktieren und vor dem Änderungsantrag das Einverständnis hierzu einzu- holen. 3. Die Anforderungen an die Vereine und das damit verbundene finanzielle Risiko, einschließ- lich eventueller Rückforderungsverpflichtungen wird ausdrücklich zur Kenntnis genommen. 4. Von den beiden Vereinen ist vor Stellung des Änderungsantrags eine verbindliche Erklärung einzuholen, dass die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen wurden und man sich des finanziellen Risikos bewusst ist.

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