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R.Z.N. - Förderprogramm; Änderungsantrag
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) Nr. 2026/157
Beschlussorgan TOP-Status
Stadtrat Lambrecht (Pfalz) öffentlich
Bezeichnung des Beratungsgegenstandes:
R.Z.N. - Förderprogramm;
Änderungsantrag
Haushaltsmittel stehen zur geprüft und Beschlussvorschlag erstellt: An Ortsgemeinde/Stadt zur Kenntnisnahme:
Verfügung:
ja Finanzen Datum:
nein = Deckungsvorschlag Unterschrift: Unterschrift:
Sachverhalt und Beschlussempfehlung:
Das R.Z.N.-Förderprogramm startete im Jahr 2025. Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde
Lambrecht (Pfalz). Dort wurde entschieden Mittel auch an die Ortsgemeinden, in etwa nach Höhe
der Einwohnerzahl weiterzuleiten. Für die Stadt Lambrecht wurden nach abschließender Beschluss-
fassung im Verbandsgemeinderat am 25.08.2025 und anschließender Antragstellung, die Maßnah-
men mit den dazugehörenden Mitteln in beiliegender Übersicht seitens des Zuschussgebers geneh-
migt.
Inzwischen sollen jedoch umfangreiche Änderungen zu den Maßnahmen beantragt werden. Über-
sichten der Änderungswünsche liegen in der weiteren Liste bei. Es ist zu beachten, dass nach den
Zuschussrichtlinien die Maßnahmen bis 31.12.2028 abgeschlossen sein sollen.
Maßnahmen können wegfallen, verändert oder ausgetauscht werden; zu beachten ist jedoch, dass
die in den einzelnen Kapiteln bereits genehmigten Gesamtbeträge je Kapitel nicht überschritten wer-
den können:
Gesamtbeträge:
Kapitel 1: 245.000,00 €
Kapitel 2: 140.574,00 €
Kapitel 3: 177.000,14 € (einschl. Mittel an VRN)
Als weitere Schritte stehen anschließend an:
- Beschlussfassung im VG-Rat über die Änderungen
- Beantragung beim Zuschussgeber
Da im Vorfeld jedoch nicht gänzlich abgeschätzt werden kann ob alle Maßnahmen auch tatsächlich
vom Verbandsgemeinderat übernommen und vom Zuschussgeber genehmigt werden sollte eine
Prioritätenliste aufgestellt werden wodurch Maßnahmen ggfls. „nachrücken“ können.
Beschlussempfehlung:
An Abt. Mitteilung des Beratungsergebnisses - Sitzung am Für die Richtigkeit:
wie vorgeschlagen beschlossen
Unterschrift
abweichender Beschluss (siehe Rückseite)
Text aus PDF extrahiert