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Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2025: Belegungsplanung Friedhöfe

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Datum2025-06-24
DatenstufeNur Dokumente
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8. Sitzung des Ortsgemeinderates Hochdorf-Assenheim vom 24.06.2025 - öffentlicher Teil - TAGESORDNUNGSPUNKT 3: Öffentlicher Teil Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2025: Belegungsplanung Friedhöfe Die Sitzungsvorlage der Verwaltung war der Einladung als Anlage beigefügt. Sach- und Rechtslage: Der Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2025 ist als Anlage beigefügt. Herr Ortsbürgermeister Schmitt führt in den Tagesordnungspunkt ein und gibt das Wort an Herrn Saliba, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion, welcher den Antrag seiner Fraktion erläutert. Im Anschluss erteilt Herr Ortsbürgermeister Schmitt Herrn Tedesco, Verwaltung, das Wort, welcher auf den Inhalt des Antrages eingeht. Herr Tedesco hat zur Sitzung des Ortsgemeinderates den gewünschten Plan des Friedhofes Assenheim mitgebracht. Dieser Plan ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. In seinen Ausführungen erläutert Herr Te- desco den Unterschied zwischen Flächensperrungen und Entwidmung von Teilen des Friedhofes. Er zeigt auch die möglicherweise entstehende Problematik bei Flächensper- rungen mit den Bürgern auf. Bislang sind auf dem Friedhof im Ortsteil Assenheim keine Flächen gesperrt und stehen somit für die Hinterbliebenen eines Verstorbenen zur Aus- wahl eines Grabes bereit. Bei einer Entwidmung ist der entwidmete Teil des Friedhofes kein Friedhof mehr. Dies muss auch entsprechend kenntlich gemacht werden (z. B. durch eine Mauer oder Hecke). Die Entscheidung hierüber fällt ausschließlich der Ortsgemeinde- rat durch einen Beschluss. Ausschließlich die Umsetzung obliegt der Verbandsgemeinde- verwaltung. Bei den vertretenen Fraktionen im Ortsgemeinderat Hochdorf-Assenheim be- steht Konsens, dass man sich bzgl. der weiteren Gestaltung des Friedhofes auf Fraktions- ebene kurzfristig trifft, die Ideen der jeweiligen Fraktion erörtert und über deren Umsetzung berät. Dabei ist es ein Ziel die Attraktivität des Friedhofes zu steigern und gleichzeitig eine kurz- und langfristige Kostensenkung zu erreichen. Auch durch mögliche Änderungen beim Bestattungsgesetz ist es angezeigt, die Friedhöfe zu verschönern, damit diese auch weiterhin von den Bürgern genutzt werden. Im Anschluss fassen die Ratsmitglieder in offener Abstimmung einstimmig folgenden Beschluss Nr. 51/2025: Der Antrag wird angenommen.

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