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Antrag der FWG-Fraktion zur Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Datum2024-02-07
DatenstufeNur Dokumente
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TAGESORDNUNGSPUNKT 2: Öffentlicher Teil Antrag der FWG-Fraktion zur Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden Die Sitzungsvorlage der Verwaltung war der Einladung als Anlage beigefügt. Sach- und Rechtslage: Am 16.01.2024 formulierte die FWG-Fraktion des Ortsgemeinderates Rödersheim-Gronau einen Antrag zur Installation von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden. Dieser bezieht sich auf den Antrag der Fraktion von August 2021. Die FWG-Fraktion möchte gerne erneut über das Thema und Durchführungsmöglichkeiten beraten. Hierzu wurde der Geschäftsführer der Energiewerke Dannstadter Höhe Herr Sebastian Körner eingeladen, um über verschiedene Alternativen aufzuklären und eine Entscheidungshilfe zu bieten. Herr Ortsbürgermeister Angel übergibt das Wort an Frau Hauck-Reiß, Fraktionsvorsitzen- de der FWG-Fraktion. Diese stellt den Antrag ihrer Fraktion vor (siehe Anlage der Nieder- schrift). Der Vorsitzende teilt mit, dass heute nur über die Nutzungsmöglichkeiten infor- miert wird und nach dem Vortrag von Herrn Körner, Geschäftsführer der Energiewerke Dannstadter Höhe, sollen die Dächer der gemeindeeigenen Gebäude für die gewünschte Nutzung untersucht werden. Anschließend erhält Herr Sebastian Körner das Wort. Dieser erläutert den Ratsmitgliedern die verschiedenen Möglichkeiten über die jeweilige Nutzung von Dachflächen. Dabei muss vor allem die Tragfähigkeit der Dächer der Liegenschaften dahingehend geprüft werden, ob eine Photovoltaikanlage darauf installiert werden kann. Des Weiteren muss die Wirt- schaftlichkeit einer PV-Anlage berücksichtigt werden. Dafür gibt es verschiedene Modelle:  Eigenverbrauchslösung: Bei diesem Modell fließt der erzeugte Strom direkt ins Hausnetz, um dann dort di- rekt verbraucht zu werden oder ggf. einen Batteriespeicher mit aufzufüllen. Der nicht direkt verbrauchte Strom fließt als sog. „Überschusseinspeisung“ ins öffentli- che Netz. Am besten eignet sich diese Anlage, wenn der Hauptanteil der Betriebsstunden am Tage (Sonnenstunden) sind z.B. bei den Kita‘s. Die Vergütung des erzeugten Stromes ins öffentliche Netz bei Überschusseinspei- sung ist niedriger als bei der Volleinspeisung. Einen zusätzlichen Batteriespeicher sieht Herr Körner bezüglich der Wirtschaftlichkeit als schwierig an.  Volleinspeisung (100 % Einspeisung ins öffentliche Netz): Auch bei diesem Modell ist die Ortsgemeinde alleinige Eigentümerin der PV- Anlage.  Mietpachtmodell: Bei diesem Modell wird die Dachfläche des Objektes verpachtet. Nach 20 Jahren geht die Photovoltaikanlage in der Regel an den Eigentümer des Daches über. Die Rendite ist niedriger - dafür fallen keine Investitionskosten an. Die Ortsgemeinde würde jedes Jahr eine Pacht vom Errichter erhalten. Auch nach 20 Jahren liegt die Funktion der Anlage nach heutigem Kenntnisstand bei ca. 90 %. Herr Körner erklärt, dass auch Teillösungen möglich sind. Deshalb muss jedes infrage kommende Objekt genau begutachtet werden. In der Ortsgemeinde wären dies vor allem die Dächer der beiden Kita’s und der Schulturnhalle. Allerdings sollen auch die Dächer vom Haus am Marienplatz (HaMpl) und das des ehem. Schulhauses in Gronau geprüft werden. Danach wird eine Empfehlung an den Ortsgemeinderat erfolgen. Im Anschluss beantwortet Herr Körner die weiteren Fragen der Ratsmitglieder. Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat in offener Abstimmung folgenden einstim- migen Beschluss-Nr. 248/2024: Eine Begutachtung der Dächer der gemeindeeigenen Objekte der Ortsgemeinde soll durch die Energiewerke Dannstadter Höhe erfolgen. Im Anschluss sollen der Ortsgemeinde Vorschläge für die sinnvollsten wirtschaftlichsten Lösungen unterbreitet werden.

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