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Vollzug § 94 Abs. 3 GemO - Entscheidung über die Annahme von Spenden bzw. Sponsoring-Leistungen Antrag der CDU-Fraktion, Eingang per E-Mail am 25.08.2023 -Sitzbank am Kreisel an der Schule

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Datum2023-10-09
DatenstufeNur Dokumente
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TAGESORDNUNGSPUNKT 4: Öffentlicher Teil Vollzug § 94 Abs. 3 GemO - Entscheidung über die Annahme von Spenden bzw. Sponsoring-Leistungen Antrag der CDU-Fraktion, Eingang per E-Mail am 25.08.2023 -Sitzbank am Kreisel an der Schule Die Sitzungsvorlage der Verwaltung war der Einladung beigefügt. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 20.10.2021, Eingang bei der Verwaltung per E-Mail am 25.08.2023, der CDU Fraktion Rödersheim-Gronau wird der Antrag zur Annahme einer Sachspende für eine weitere Sitzbank gestellt. Die Materialkosten werden mit 100,- € beziffert und ein Arbeitsaufwand von ca. 20 Stun- den angegeben. Mit einem Stundensatz von 40,- € gerechnet ergibt sich ein Wert von ins- gesamt 900,- €, der mit dem Antrag gespendet werden soll. Die Bank soll lt. Antrag am Kreisel an der Schule im Ortsteil Rödersheim, also beim Wen- dehammer in der Schäfergasse auf der Kreiselinnenfläche aufgestellt werden. Dort ist kein Gehweg vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung wird angeraten einen anderen Standort auszuwählen, da, gera- de am Ende der Schäfergasse, im Bereich der Schule und der KITA Rödersheim, sehr viele Kinder und zahlreiche Kraftfahrzeuge in Stoßzeiten auf engem Raum unterwegs sind. Die Sitzbank wäre nur zu erreichen, wenn die Straße überquert wird, was aus Sicht der Verwaltung ein Gefahrenpotential mit sich bringen dürfte, das durch das Aufstellen einer Sitzbank auf der angedachten Fläche nicht gefördert werden sollte. Gemäß Gemeindeordnung ist eine Spendenannahme durch den Ortsgemeinderat erfor- derlich. Herr Burk, Ratsmitglied, teilt mit, dass seine Fraktion eine Bank, ähnlich dem Modell der „Weltmeisterinnen“, spendet. Der Stellplatz der Bank soll nicht mehr auf dem Kreisel an der Schule, sondern an einer anderen Stelle sein und wird vor dem Aufstellen mit der Verwaltung abgestimmt. Der Ortsgemeinderat fasst in offener Abstimmung folgenden einstimmigen Beschluss-Nr. 233/2023: Die o. g. Spende wird dankend angenommen. Der genaue Standort wird bei einem Vor-Ort-Termin vor der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Dorfentwicklung, Verkehr und Umwelt abgestimmt.

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