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Antrag der FWG-Fraktion hier: Ersatzneubau Vinxtbachbrücke Gönnersdorf; Bericht über den aktuellen Stand der Baumaßnahme, Bauzeitenplan, Kostenentwicklung etc.

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Breisig
Datum2026-05-18
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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Beschlussvorlage Nummer 0200/2026 Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 27.04.2026 Konopka, Tobias Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Gemeinderat Gönnersdorf 27.09.2021 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 29.11.2021 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 24.01.2022 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 21.02.2022 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 17.04.2023 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 15.04.2024 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 28.10.2024 öffentlich zur -- Kenntnis Gemeinderat Gönnersdorf 24.02.2025 öffentlich einstimmig beschließend 1 Enthaltung Gemeinderat Gönnersdorf 19.05.2025 öffentlich einstimmig beschließend Gemeinderat Gönnersdorf 18.05.2026 öffentlich zur Kenntnis TOP: Antrag der FWG-Fraktion hier: Ersatzneubau Vinxtbachbrücke Gönnersdorf; Bericht über den aktuellen Stand der Baumaßnahme, Bauzeitenplan, Kostenentwicklung etc. Sachdarstellung: Auf den Antrag der FWG Fraktion wird verwiesen, er ist als Anlage beigefügt. Es trifft zu, dass es im Rahmen der Durchführung zu Bauverzögerungen kam. Bei Beginn der Baumaßnahme konnte die bauausführende Firma aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle die Maßnahme nicht fristgerecht beginnen. Nachfolgende Bauunterbrechungen erfolgten durch die Kampfmitteluntersuchung und dem Umstand, dass die bauausführende Firma, trotz mehrfacher Aufforderung erst drei Wochen nach den Ergebnissen der Kampfmittelerkundung die Arbeiten wieder aufnahm. Weitere Verzögerungen sind durch unvorhergesehene Behinderungen im Erdreich aufgetreten. Entgegen des Bodengutachtens wurden sowohl beim Aushub als auch beim Einbringen der duktilen Rammpfähle mehrere Findlinge aufgefunden. Als Folge daraus konnten die Pfähle teilweise nicht in die geplante Tiefe eingebracht werden. Dieser Umstand musste zunächst mit dem Bodengutachter abgestimmt werden. Die bauausführende Firma konnte die Arbeiten erst nach der Freigabe durch den Bodengutachter wieder aufnehmen. Am 30.04.2026 konnten nach Fertigstellung der Pfahlgründung die Pfahlkopfplatten betoniert werden. Anschließend wurde das Dichtungsmaterial eingebracht. Ein aktualisierter Bauzeitenplan ist als Anlage beigefügt. Bei den Daten in der zweiten Spalte handelt es sich um die Angabe der Kalenderwochen. Bei einer planmäßigen Durchführung der Arbeiten werden diese in der 29. Kalenderwoche (13.-17.07.2026) fertig gestellt sein, so dass die Kirmes am ersten Augustwochenende nicht beeinträchtigt wird. Aufgrund der Regenfälle mussten die Arbeiten kurzfristig eingestellt werden. Die Firma Müller wurde auf die Dringlichkeit der Arbeiten und die Notwendigkeit zur planmäßigen Fertigstellung hingewiesen. Die Betriebsferien der Fa. Müller beginnen am 20.07.2026 (somit nach Beendigung der Maßnahme gem. Bauzeitenplan) und dauern drei Wochen. Die Laufzeit des Nutzungsvertrages für die Teilfläche am Dorfplatz endet am 31.07.2026. D.h. dann muss die Fläche spätestens geräumt sein. Die bauausführende Firma hat eine erste Abschlagsrechnung gestellt, die vom beauftragten Ingenieurbüro auf 152.057,73 € brutto geprüft wurde und in Kürze ausgezahlt wird. Bisher wurden für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von rd. 65.000,00 € verausgabt. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden mit 408.000,00 € veranschlagt. Zwar wurden Mehrkosten infolge der Wasserhaltung angemeldet (für stärkere Pumpen und eine längere Vorhaltezeit), diese Kosten stehen derzeit noch nicht fest, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Dem gegenüber stehen Einsparungen im Bereich der Pfahlgründung, da hier der tragfähige Grund zum Teil höher lag, als angenommen. Diese werden derzeit ermittelt und können noch nicht beziffert werden. Eine Teilnahme an der Gemeinderatssitzung durch einen Vertreter der bauausführenden Firma war nicht möglich. Ebenfalls konnte das Ing.-Büro die zuständige Person aufgrund anderweitiger, terminlicher Verpflichtungen nicht freistellen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Unterschriften: Sachbearbeiter: Büroleitung: Fachbereichsleiter: Bürgermeister: Kopie an Ortsgemeinde mit Anlagen ohne Anlagen per e-Mail versenden übersandt ________________ (Datum) Kopie an alle Ratsmitglieder Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Beschlussvorschlag diktiert vertagt Raum für Notizen Abstimmungsergebnis Sonderinteresse: einstimmig Vorsitz: ______________________________________ Ja –Stimmen _____ Ratsmitglieder: Nein Stimmen _____ ______________________ _____________________ Enthaltungen _____ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________ ______________________ _____________________

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