Startseite › Verbandsgemeinde Bad Breisig › Antrag
Antrag der FWG-Fraktion: Einführung des wiederkehrenden Beitrages (WKB)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Breisig |
| Datum | 2020-11-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Breisig
Beschlussvorlage Nummer 0645/2020
Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 12.10.2020
Schmitz, Andreas Wiedervorlage
AKTZ.
Bezug-Nr:
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs-
ergebnis
Bauausschuss Brohl- 29.10.2020 öffentlich Zur Kenntnis
Lützing
Gemeinderat Brohl-Lützing 10.11.2020 öffentlich
TOP: 3
Antrag der FWG-Fraktion:
Einführung des wiederkehrenden Beitrages (WKB)
Sachdarstellung:
Die FWG-Fraktion hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 17.09.2020
beantragt, den Tagesordnungspunkt „Einführung des wiederkehrenden Beitrages
(WKB)“ auf die Tagesordnung des Gemeinderates aufzunehmen und die u.a.
Beschlussvorschläge zur Abstimmung zu stellen.
In der Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Brohl-Lützing, am 29.10.2020,
wurde durch einen Mitarbeiter des Gemeinde- und Städtebundes RLP ein
Informationsvortrag zu der Einführung des wiederkehrenden Beitrages gehalten. Die
Mitglieder des Gemeinderates wurden im Vorfeld zu diesem Informationsvortrag
eingeladen.
Beschlussvorschlag:
Die FWG-Fraktion beantragt die Abstimmung und Beschlussfassung zu den
folgenden Punkten:
1. Der Gemeinderat beschließt, keinerlei Straßen-Baumaßnahmen mit
Anliegerbeiträgen bis zur Entscheidung über die Einführung des WKB in der
Ortsgemeinde durchzuführen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung innerhalb der nächsten 3
Monate, eine detaillierte Vorlage zur Einführung des WKBs mit
Informationen zum v.g. Gesetz, zur genauen Verfahrensweise und Ablauf
unter Angabe eventueller Umsetzungshemmnisse zu erstellen und in die
Gremien einzubringen.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Umsetzung der gesetzlichen
Verpflichtung zur Einführung des WKB schnellstmöglich für die
Ortsgemeinde vorzubereiten.
Als Einführungstermin soll spätestens der 01.01.2023 gelten.
Sofern die Verwaltung hierzu personell oder aus anderen Gründen nicht in der
Lage sein sollte, wird um Prüfung gebeten, ob diese Verwaltungsleistungen
(auf eigene Kosten) extern vergeben werden sollten.
Unterschriften:
Sachbearbeiter: Büroleitung:
Fachbereichsleiter: Bürgermeister:
Text aus PDF extrahiert