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Antrag der FWG-Fraktion: Einführung des wiederkehrenden Beitrages (WKB)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Breisig
Datum2020-11-10
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Beschlussvorlage Nummer 0645/2020 Fachbereich 2 - Bauen, Wohnen & Infrastruktur Datum 12.10.2020 Schmitz, Andreas Wiedervorlage AKTZ. Bezug-Nr: Beratungsfolge Termin Status Abstimmungs- ergebnis Bauausschuss Brohl- 29.10.2020 öffentlich Zur Kenntnis Lützing Gemeinderat Brohl-Lützing 10.11.2020 öffentlich TOP: 3 Antrag der FWG-Fraktion: Einführung des wiederkehrenden Beitrages (WKB) Sachdarstellung: Die FWG-Fraktion hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 17.09.2020 beantragt, den Tagesordnungspunkt „Einführung des wiederkehrenden Beitrages (WKB)“ auf die Tagesordnung des Gemeinderates aufzunehmen und die u.a. Beschlussvorschläge zur Abstimmung zu stellen. In der Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Brohl-Lützing, am 29.10.2020, wurde durch einen Mitarbeiter des Gemeinde- und Städtebundes RLP ein Informationsvortrag zu der Einführung des wiederkehrenden Beitrages gehalten. Die Mitglieder des Gemeinderates wurden im Vorfeld zu diesem Informationsvortrag eingeladen. Beschlussvorschlag: Die FWG-Fraktion beantragt die Abstimmung und Beschlussfassung zu den folgenden Punkten: 1. Der Gemeinderat beschließt, keinerlei Straßen-Baumaßnahmen mit Anliegerbeiträgen bis zur Entscheidung über die Einführung des WKB in der Ortsgemeinde durchzuführen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung innerhalb der nächsten 3 Monate, eine detaillierte Vorlage zur Einführung des WKBs mit Informationen zum v.g. Gesetz, zur genauen Verfahrensweise und Ablauf unter Angabe eventueller Umsetzungshemmnisse zu erstellen und in die Gremien einzubringen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung des WKB schnellstmöglich für die Ortsgemeinde vorzubereiten. Als Einführungstermin soll spätestens der 01.01.2023 gelten. Sofern die Verwaltung hierzu personell oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein sollte, wird um Prüfung gebeten, ob diese Verwaltungsleistungen (auf eigene Kosten) extern vergeben werden sollten. Unterschriften: Sachbearbeiter: Büroleitung: Fachbereichsleiter: Bürgermeister:

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