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Antrag SPD-Fraktion - Einführung Tempo 30-Zone im gesamten Ortsgebiet
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Bergzabern |
| Datum | 2025-12-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
3. Antrag SPD-Fraktion - Einführung Tempo 30-Zone im gesamten
Ortsgebiet
Der Antrag der SPD-Fraktion liegt den Ratsmitgliedern vor. Die Vorsitzende informiert
hierzu ergänzend über die Stellungnahme seitens der
Verbandsgemeindeverwaltung/Ordnungsamt.
Es gibt keine rechtliche Möglichkeit klassifizierte Straßen und Gemeindestraßen in
einer Zone zusammenzufassen.
Die schalltechnische Untersuchung durch den Landesbetrieb Mobilität wurde bereits
beantragt. Weitere Untersuchungen wären durch die Gemeinde selbst zu beauftragen.
Kostenträger einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist immer der
Straßenbaulastträger. Bei klassifizierten Straßen ist dies der Landesbetrieb Mobilität.
Bei Gemeindestraßen ist der Kostenträger die Ortsgemeinde. Hier lässt sich der
Kostenaufwand für Beschilderung und Einrichtung erst ermessen, wenn der Umfang
bekannt ist.
Seitens der Straßenverkehrsbehörde kann keine Auskunft über Fördermöglichkeiten
gegeben werden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Einführung einer
Tempo -30-Zone in folgenden, gemeindeeignen Straßen: Alte Landstraße, Bildstraße,
Schmiedgasse.
Beschluss: einstimmig
Text aus PDF extrahiert