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Antrag der AfD-Fraktion auf Gewährung eines Fraktionszuschusses
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Bergzabern |
| Datum | 2022-12-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 13.12.2022
Bad Bergzabern
Az.: 19-24/2532
Sitzungsvorlage
für: Termin: Status:
Stadtrat Bad Bergzabern öffentlich
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Antrag der AfD-Fraktion auf Gewährung eines Fraktionszuschusses
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07. Dezember 2022 beantragt die AfD-Fraktion die Erstattung ihres
Mitgliedsbeitrages im Konservativen Kommunalpolitischen Verein RLP e.V. für das
Kalenderjahr 2023.
Nach § 30 a GemO besteht, anders als in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz kein
Rechtsanspruch der Fraktionen auf Zuwendungen.
Der Stadtrat hat ein aus der Finanz- und Organisationshoheit resultierendes Ermessen,
ist aber an die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden und hat die
Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten.
Zwar ist die Übernahme der Beiträge für kommunalpolitische Vereinigungen (s. Erl.
6.3.4.4) zulässig, aber dann sind alle Fraktionen gleich zu behandeln. Entschließt sich
der Stadtrat dazu, Zuwendungen zu gewähren, haben die einzelnen Fraktionen einen
Anspruch auf sachgerechte und ermessenfehlerfreie Verteilung der bereitgestellten
Haushaltsmittel.
Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Bad Bergzabern und der somit stark
eingeschränkten Leistungsfähigkeit sind im Haushalt der Stadt Bad Bergzabern keine
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Die Kommunalaufsicht teilte weiterhin mit, dass grundsätzlich Bedenken wegen
Rechtsverletzung im Hinblick auf die äußerst angespannte Haushaltslage der Stadt Bad
Bergzabern bestehen. Würde man dem Antrag der AfD-Fraktion stattgeben, wäre im
Rahmen der Ermessensausübung bei Anträgen von anderen Fraktionen der Grundsatz
der Chancengleichheit und der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu
beachten. Vorstehendes ist weder mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Bad
Bergzabern noch mit dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit vereinbar.
Aus diesem Grund wird empfohlen, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen.
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat lehnt den Antrag der AfD-Fraktion auf Gewährung eines
Fraktionszuschusses aus den o.g. Gründen ab.
Im Auftrag
( Cornet )
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