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Antrag der AfD-Fraktion auf Gewährung eines Fraktionszuschusses

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Bergzabern
Datum2022-12-15
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 13.12.2022 Bad Bergzabern Az.: 19-24/2532 Sitzungsvorlage für: Termin: Status: Stadtrat Bad Bergzabern öffentlich --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Antrag der AfD-Fraktion auf Gewährung eines Fraktionszuschusses Sachverhalt: Mit Schreiben vom 07. Dezember 2022 beantragt die AfD-Fraktion die Erstattung ihres Mitgliedsbeitrages im Konservativen Kommunalpolitischen Verein RLP e.V. für das Kalenderjahr 2023. Nach § 30 a GemO besteht, anders als in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz kein Rechtsanspruch der Fraktionen auf Zuwendungen. Der Stadtrat hat ein aus der Finanz- und Organisationshoheit resultierendes Ermessen, ist aber an die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gebunden und hat die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten. Zwar ist die Übernahme der Beiträge für kommunalpolitische Vereinigungen (s. Erl. 6.3.4.4) zulässig, aber dann sind alle Fraktionen gleich zu behandeln. Entschließt sich der Stadtrat dazu, Zuwendungen zu gewähren, haben die einzelnen Fraktionen einen Anspruch auf sachgerechte und ermessenfehlerfreie Verteilung der bereitgestellten Haushaltsmittel. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Bad Bergzabern und der somit stark eingeschränkten Leistungsfähigkeit sind im Haushalt der Stadt Bad Bergzabern keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Kommunalaufsicht teilte weiterhin mit, dass grundsätzlich Bedenken wegen Rechtsverletzung im Hinblick auf die äußerst angespannte Haushaltslage der Stadt Bad Bergzabern bestehen. Würde man dem Antrag der AfD-Fraktion stattgeben, wäre im Rahmen der Ermessensausübung bei Anträgen von anderen Fraktionen der Grundsatz der Chancengleichheit und der allgemeine Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu beachten. Vorstehendes ist weder mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Bergzabern noch mit dem allgemeinen Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vereinbar. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschlussvorschlag: Der Stadtrat lehnt den Antrag der AfD-Fraktion auf Gewährung eines Fraktionszuschusses aus den o.g. Gründen ab. Im Auftrag ( Cornet )

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