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Einwohneranträge nach § 17 GemO - Entscheidung über die Zulässigkeit der drei Einwohneranträge
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Bergzabern |
| Datum | 2022-04-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 25.10.2021
Bad Bergzabern
Az.: 19-24/1590
Sitzungsvorlage
für: Termin: Status:
Gemeinderat Oberschlettenbach öffentlich
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Einwohneranträge nach § 17 GemO
- Entscheidung über die Zulässigkeit der drei Einwohneranträge
Aufgrund der Anfragen bei der letzten Beratung am 22. September 2021 geben wir
folgende weitere Informationen wegen der Zulassung der Einwohneranträge:
Die formellen und materiellen Voraussetzungen müssen nach § 17 Abs. 5 GemO alle
beim Eingang der Anträge bereits erfüllt sein.
Ein „Nachbessern“ ist daher gesetzlich nicht möglich und auch nicht zulässig.
Selbstverständlich können die Antragsteller die Anträge nochmal, in berichtigter und
korrekter Form, neu stellen.
Die vorliegenden Anträge vom Juli 2021 können jedoch wegen der formellen Fehler
nicht zugelassen werden.
Dem Gemeinderat kommt hierbei weder ein Beurteilungs- noch ein Ermessensspielraum
zu.
Daher sind die vorliegenden Einwohneranträge, aus den bereits mit der Sitzungsvorlage
vom 13. September 2021 mitgeteilten Gründen, nicht zuzulassen.
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die drei Einwohneranträge aufgrund der Nichterfüllung aller
formellen Voraussetzungen nicht zuzulassen.
Die wesentlichen Gründe für die Nichtzulassung sind:
- Nach § 17 Abs. 4 GemO bzw. der entsprechenden Kommentierung muss jede
Unterschriftenliste den vollen Wortlaut des Einwohnerantrags, die Begründung
sowie die Angabe der/des Vertreter(s), enthalten.
- Weiterhin sind in dem Antrag nicht die nach § 17 Abs. 1 Satz 4 GemO geforderten
bis zu drei Personen benannt, die berechtigt sind, den Einwohnerantrag zu
vertreten.
Diese beiden formellen Voraussetzungen sind bei den vorliegenden
Einwohneranträgen nicht erfüllt und deshalb werden die drei Einwohneranträge vom
Gemeinderat nicht zugelassen.
Im Auftrag
Cornet, Abteilungsleiter Lambrix, Sachbearbeiter
Text aus PDF extrahiert