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Einwohneranträge nach § 17 GemO - Entscheidung über die Zulässigkeit der drei Einwohneranträge

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Bergzabern
Datum2022-04-07
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 25.10.2021 Bad Bergzabern Az.: 19-24/1590 Sitzungsvorlage für: Termin: Status: Gemeinderat Oberschlettenbach öffentlich --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Einwohneranträge nach § 17 GemO - Entscheidung über die Zulässigkeit der drei Einwohneranträge Aufgrund der Anfragen bei der letzten Beratung am 22. September 2021 geben wir folgende weitere Informationen wegen der Zulassung der Einwohneranträge: Die formellen und materiellen Voraussetzungen müssen nach § 17 Abs. 5 GemO alle beim Eingang der Anträge bereits erfüllt sein. Ein „Nachbessern“ ist daher gesetzlich nicht möglich und auch nicht zulässig. Selbstverständlich können die Antragsteller die Anträge nochmal, in berichtigter und korrekter Form, neu stellen. Die vorliegenden Anträge vom Juli 2021 können jedoch wegen der formellen Fehler nicht zugelassen werden. Dem Gemeinderat kommt hierbei weder ein Beurteilungs- noch ein Ermessensspielraum zu. Daher sind die vorliegenden Einwohneranträge, aus den bereits mit der Sitzungsvorlage vom 13. September 2021 mitgeteilten Gründen, nicht zuzulassen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die drei Einwohneranträge aufgrund der Nichterfüllung aller formellen Voraussetzungen nicht zuzulassen. Die wesentlichen Gründe für die Nichtzulassung sind: - Nach § 17 Abs. 4 GemO bzw. der entsprechenden Kommentierung muss jede Unterschriftenliste den vollen Wortlaut des Einwohnerantrags, die Begründung sowie die Angabe der/des Vertreter(s), enthalten. - Weiterhin sind in dem Antrag nicht die nach § 17 Abs. 1 Satz 4 GemO geforderten bis zu drei Personen benannt, die berechtigt sind, den Einwohnerantrag zu vertreten. Diese beiden formellen Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Einwohneranträgen nicht erfüllt und deshalb werden die drei Einwohneranträge vom Gemeinderat nicht zugelassen. Im Auftrag Cornet, Abteilungsleiter Lambrix, Sachbearbeiter

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